Schornsteinfeger


Allgemeine Informationen

Die Aufgabe des Schornsteinfegers sind vielfältig. Sie reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte. Da der Schornsteinfeger verpflichtet ist, seine Aufgaben innerhalb des ihm übertragenen Kehrbezirks zuverlässig zu erfüllen, können sie ihn nicht frei wählen. Das Landesverwaltungsamt bestellt die Bezirksschornsteinfeger (BSFM), legt die Größe der Kehrbezirke fest und entscheidet über Widersprüche, beispielsweise gegen Kostenfestsetzungen. Im Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land gelten folgende Zuständigkeiten:

 

BSFMOrtsteil
Fritz BörnerChörau
Heinrich Müller
Diebzig
Marc Witte
Dornbock, Bobbe, Kleinpaschleben

Daniel Börner

 

Drosa, Micheln, Trebbichau, Klietzen, Wulfen, Zabitz, Maxdorf, Thurau

Detlef Gäbler
Elsnigk
Joachim Gäbler
Würflau, Rosefeld, Sibbesdorf
Reiner Schmidt
Großpaschleben, Libbesdorf, Osternienburg, Reppichau
Günter Zimmermann
Frenz
Stefan Krause
Mölz
Frank Müller
Pißdorf
Heinz Wölfer
Trinum

Rechtsgrundlagen

Schornsteinfegergesetz (SchfG), Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung (KÜGebO), Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)


Gebühren

Die Gebühren ergeben sich aus verschiedenen Kriterien und richten sich nach der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.

Ansprechpartner

Sachgebiet 4 - Bauwesen
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Merkblätter

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