Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2


Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

 

 

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 ist schriftlich zu beantragen.

 

Hinweis:       

Begründete Anlässe sind z.B. runde Geburtstage oder Hochzeiten.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist der Abschuss auch verboten, wenn sich ein Storchenhorst in der Nähe befindet (Abstand mind. 500 m)


Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs. 1 1. SprengV


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 1 bis 5 Tage.

Gebühren

30,- €


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Sven Ziemer
Raum 19
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
Telefon (034973) 28233
Telefax (034973) 28240


Formulare

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