Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist dagegen nur dann erforderlich, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist.
Es entstehen keine Kosten.
Jessica Niemann
Zimmer 15
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28252
(034973) 28248
Simone Schuboth
Zimmer 14
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28212
(034973) 28248