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Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes.
§ 33 i Gewerbeordnung (GewO)
| • | Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) |
| • | Gewerbezentralregisterauskunft |
| • | Grundriss mit Maßangabe für die Betriebsräume, Lageplan, Flächenberechnung |
| • | Pachtvertrag bzw. Eigentümernachweis |
| • | steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes |
Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.