Spielhallenerlaubnis


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes.


Rechtsgrundlagen

§ 33 i Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

•  Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  Gewerbezentralregisterauskunft 
•  Grundriss mit Maßangabe für die Betriebsräume, Lageplan, Flächenberechnung 
•  Pachtvertrag bzw. Eigentümernachweis 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes  

 


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

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