Automatenaufstellerlaubnis (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 33 c Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

• Führungszeugnis (Belegart 0 – zur Vorlage bei Behörden) • Gewerbezentralregisterauszug • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Sven Ziemer
Raum 19
Rudolf-Breitscheid-Straße 32e
06386 Osternienburger Land
Telefon (034973) 28233
Telefax (034973) 28240


Formulare

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