Bewachungsgewerbe


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 34 a Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Nachweis über die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel für die ersten sechs Monate 
•  Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung 
Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  Gewerbezentralregisterauszug 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
•  Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Bewachungsgewerbe 

         


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

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