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Die Verlegung eines stehenden Gewerbes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel des Gegenstandes (Tätigkeit) des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren und Leistungen, die bei einem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Gewerbeummeldung.
Alternativ kann die Gewerbeummeldung unter folgendem Link erfolgen; https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/15082256
Gewerbeordnung (GewO)
| • | Personalausweis oder Reisepass |
| • | bei juristischen Personen der geänderte Registerauszug |
15,- €