Datenschutzhinweise Bewerbungen
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Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d) gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Gemeinde Osternienburger Land möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Sie werden über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-DSGVO ist die Gemeinde Osternienburger Land Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Osternienburger Land richten. Sie haben zusätzlich das Recht, sich an die Aufsichtsbehörde zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert:
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO i. V. m. § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. 3. Empfänger oder Kategorie von Empfängern, Dritte Im Rahmen der Verarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Empfänger außer uns übermittelt. Ihre Bewerberdaten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung vom Bürgermeister und Mitarbeitern der Personalabteilung gesichtet. Geeignete Bewerbungen werden dann intern an die zuständige Sachgebietsleitung weitergeleitet sowie Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. Im Anschluss wird der weitere Ablauf abgestimmt. Es haben grundsätzlich nur die Personen Zugriff auf Ihre persönlichen Daten, die dies für den ordnungsgemäßen Ablauf unseres Bewerbungsverfahrens benötigen. Es erfolgt kein Datentransfer an Dritte, insbesondere auch nicht in ein anderes Land. Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens kann es zur Einsichtnahme durch die politischen Gremien (Gemeinderat, zuständiger Ausschuss) kommen. Die Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen des Beschlusses zur Einholung des Einvernehmens gemäß § 45 Abs. 5 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt) unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten gemäß § 32 Abs. 2 KVG LSA i. V. m. § 52 Abs. 2 und 3 KVG LSA. 4. Dauer der Datenspeicherung Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten mit Erhalt Ihrer Bewerbung. Sofern wir Ihre Bewerbung ablehnen, speichern wir Ihre Bewerberdaten längstens sechs Monate nach der Ablehnung Ihrer Bewerbung für ein mögliches Nachbesetzungsverfahren. 5. Ihre Rechte als Betroffener Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ferner können Sie die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen. Hinweis: Sollten Sie der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten bis zur Besetzung der Stelle widersprechen, dann kann Ihre Bewerbung nicht mehr für das Verfahren berücksichtigt werden. 6. Widerruf der Einwilligung Sofern die Erhebung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt. |
Kontakt: |
Gemeinde Osternienburger Land (034973) 282-0 (034973) 28240 E-Mail: www.osternienburgerland.de Mehr über Gemeinde Osternienburger Land [hier]. |