Bürgermeisterin/Bürgermeister
Allgemeines: |
In der Gemeinde Osternienburger Land ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters durch Wahl neu zu besetzen. Die Wahl findet am 10. September 2023 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt. Die/Der Bürgermeister/in wird gemäß § 61 (1) und § 62 (1) des Kommunalverfassungsge-setzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Kommunal-wahlgesetzes für das Land Sachsen – Anhalt (KWG LSA) in den jeweils geltenden Fassungen von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Osternienburger Land in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Eine erforderliche Stichwahl findet am 24.09.2023 in der Zeit von 8:00-18:00 Uhr statt. Die Gemeinde Osternienburger Land ist eine kreisangehörige Gemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit derzeit rund 8400 Einwohnern. Die/Der Bürgermeister/Bürgermeisterin ist Beamtin/Beamter auf Zeit und Leiter/in der Verwaltung (§ 60 (1) KVG LSA). Sie/Er vertritt und repräsentiert die Gemeinde Osternienburger Land (§ 60 (2) KVG LSA) und bereitet die Beschlüsse der Vertretung und ihrer Ausschüsse vor und führt sie aus. Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters endet am 12.01.2024, bzw. mit Amtsantritt der/des neuen Bürgermeisters/Bürgermeisterin. Gemäß § 61 (1) Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen – Anhalt (KVG LSA) beträgt die Amtszeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters 7 Jahre. Die/Der Bürgermeister/in wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen – Anhalt. |
Anforderungen: |
Wählbar zum/zur Bürgermeister/in sind - Deutsche im Sinne vom Artikel 116 des Grundgesetzes und - Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), - die nicht nach § 40 (2) KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind,
- die am Wahltag das 21. Lebensjahr aber
- noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben (§ 39 (1) Satz 1 LBG LSA) |
Bewerbungsunterlagen: |
In der schriftlichen Bewerbung sind folgende Angaben zur Person des/r Bewerbers/Bewerberin zu machen:
Die Bewerbung für die Wahl zum/zur Bürgermeister/in muss von mindestens 1 v.H. der Wahl-berechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (Unter-stützungsunterschriften). Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften beträgt 73 (Formblatt notwendig). Für Bewerberinnen und Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 (10) Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber/innen eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des KWG LSA abgegeben wurde. Die Aufstellung gemeinsamer Bewerber ist zulässig. Wird eine Person von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber benannt, ist sie hierzu in geheimer Abstimmung entweder in einer gemeinsamen Mitgliederversammlung oder in getrennten Versammlungen zu wählen. Die unterstützenden Parteien und Wählergruppen des gemeinsamen Bewerbers dürfen keinen anderen als den gemeinsamen Bewerber wählen und zur Wahl vorschlagen. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit der Bewerbung eine Versicherung abzugeben (nach Muster der Anlage 8b zu § 38 a Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt), dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder in Folge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Erforderliche Formulare
für die Bewerbung erhalten Sie kostenlos bei Frau Jeanette Streuber Zimmer 12 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e in 06386 Osternienburger Land OT Osternienburg zu den üblichen Öffnungszeiten. Telefonisch steht sie Ihnen unter der Rufnummer 034973-28220 zur Verfügung. Bewerbungen sind innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen. Die Bewerbungsfrist beginnt mit dieser Ausschreibung und endet, gemäß des Beschlusses des Gemeinderates vom 25.01.2023, am 14.08.2023, 18:00 Uhr (§ 39 (1) KWO LSA). Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Bewerbungen sind zu richten an: Gemeinde Osternienburger Land Gemeindewahlleiter Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e 06386 Osternienburger Land OT Osternienburg Wenn die Bewerber/innen nach der Prüfung alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden sie nach § 30 (5) Satz 1 KWG LSA zugelassen. Über die Zulassung der Bewerber/innen entscheidet der Wahlausschuss der Gemeinde Osternienburger Land für die Bürgermeisterwahl in seiner Sitzung am 15.08.2023, um 14:00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e, 06386 Osternienburger Land OT Osternienburg. Gemeinde Osternienburger Land,11.04.2023 Hemmerling Gemeindewahlleiter |
Kontakt: |
Gemeinde Osternienburger Land![]() ![]() ![]() www.osternienburgerland.de Mehr über Gemeinde Osternienburger Land [hier]. |