Mitteilung der Friedhofsverwaltung

Es gelten folgende Fristen für die Einebnungen im Frühjahr (vor Ostern):

 

 

Annahme der Anträge bis:                             14.03.2025

 

Beräumung Grabschmuck oder 

Aufbauten durch Angehörige bis:                  21.03.2025

 

 

Panzner

SB Friedhofsverwaltung