Betreten von zugefrorenen Teichen und Seen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der kalten Jahreszeit wirken zugefrorene Teiche und Seen oft verlockend. Das Ordnungsamt möchte jedoch daran erinnern, dass das Betreten von Eisflächen auf Gewässern gemäß § 9 der Gefahrenabwehrverordnung nicht erlaubt ist. Auch wenn das Eis stabil aussieht, kann es unerwartet nachgeben und zu gefährlichen Situationen führen.

Bitte sprechen Sie auch mit Ihren Kindern über dieses Risiko. Ihr umsichtiges Verhalten hilft, Unfälle zu vermeiden und unsere Gemeinde sicher zu halten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

Ordnungsamt der Gemeinde Osternienburger Land