Abfallentsorgung auf den Friedhöfen

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

es wurde festgestellt, dass vermehrt in den Abfallcontainern auf unseren Friedhöfen auch privater Rasenschnitt und Hausmüll entsorgt wird.

Wir weisen hiermit daraufhin, dass die Container nur für Friedhofsabfälle zur Verfügung stehen.

Jedem privaten Haushalt stehen zur Entsorgung seines Hausmülles die geeigneten Abfallgefäße zur Verfügung, welche regelmäßig geleert werden.

Die Friedhöfe sind kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde.

Die unerlaubte Entsorgung von Fremdmüll in den Containern führt dazu, dass ein erhöhter Mehraufwand für die Entsorgung anfällt. Dies spiegelt sich demzufolge auch in den entstehenden

Kosten wieder und diese müssen dann letztendlich von allen Friedhofsnutzern über die Friedhofsgebühren getragen werden. Wir appellieren daher an die Einsicht und Vernunft aller

Friedhofsnutzer und weisen darauf hin, dass die illegale Abfallentsorgung rein rechtlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

gez. Kunz

Friedhofswesen