Absage Gemeinderatswahl Osternienburger Land und Ortschaftsratswahl Osternienburg

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat mit Verfügung vom 13. Mai 2019 die Gemeinderatswahl Osternienburger Land und die Ortschaftsratswahl Osternienburg abgesagt. Die Nachwahl für diese beiden Gremien findet am 22. September 2019 statt.

Grund für die Absagen ist, dass ein Bewerber infolge Richterspruchs die Wählbarkeit verloren hat. Diese Feststellung stellt einen offenkundigen Mangel dar. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden haben gemäß Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) eine Wahl abzusagen, wenn ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt wird, aufgrund dessen die Wahl im Fall ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste. Der Mangel ist nicht mehr behebbar, da Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, nur bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge beseitigt werden können. Die Zulassung der Wahlvorschläge ist jedoch vor dem Bekanntwerden des Mangels erfolgt.

 

Die Wahlabsage in der Gemeinde Osternienburger Land führt dazu, dass der jetzige Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land die Geschäfte bis zur Gemeinderatsnachwahl am 22. September und Konstituierung des neuen Gemeinderates weiterführt. Gleiches gilt für den Ortschaftsrat Osternienburg.

 

gez. Streuber

Gemeindewahlleiterin

 

Tel.: 034973/282-20

e-mail: j.streuber@osternienburgerland.de