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Durchführung von Osterfeuern

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Die Durchführung von Osterfeuern wird unter Berücksichtigung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) nicht gestattet.

 

Näheres entnehmen Sie bitte dem Anhang.

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