Azubi zum 01.08.2021 gesucht

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Die Gemeinde Osternienburger Land stellt zum 01. August 2021 eine/n Auszubildende/n für den staatlich anerkannten Beruf

 

Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) Fachrichtung Kommunalverwaltung ein.

 

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Ausbildung besteht aus theoretischen und berufspraktischen Ausbildungsabschnitten.

Der praktische Teil findet in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land im OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e statt.

Die theoretische Ausbildung findet im Berufsschulzentrum „August von Parseval“ in Bitterfeld-Wolfen, die Vorbereitung auf die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. in Dessau-Roßlau statt.

 

Die Bewerber sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • erweiterter Realschulabschluss mit guten Deutsch- und Mathematikkenntnissen

  • ein umfangreiches Allgemeinwissen

  • Interesse für kommunale, politische und verwaltungsrechtliche Fragen

  • gute Umgangsformen

  • Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Zielstrebigkeit

 

Für Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen die Ausbildungsleiterin Frau Streuber unter der Rufnummer 034973 28220 gern zur Verfügung.

 

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien und Praktikumsbeurteilungen) bis zum 16.11.2020 an die

 

Gemeinde Osternienburger Land

OT Osternienburg

Kennwort: Ausbildung 2021

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e

06386 Osternienburger Land

 

Für Bewerbungen per E-Mail an verwenden Sie bitte Dateien im pdf-Format. Unterlagen in anderen Formaten werden nicht berücksichtigt.

 

Hinweise:

Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

Zum Bewerbungsverfahren für die Ausbildung in der Gemeinde Osternienburger Land gehören ein Einstellungstest, ein Vorstellungsgespräch (in den Winterferien) und Praktikumstage (in den Osterferien).

 

Die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen/Bewerbern werden zurückgesandt, wenn ein ausreichend großer und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungsunterlagen ohne frankierten Rückumschlag werden 6 Monate nach Ablauf der Bewerbungsfrist vernichtet.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.