Notbetreuung in Kindertagesstätten ab 16.12.2020

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Notbetreuung in Kitas ab 16.12.2020

Gemäß der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus gilt für die Notbetreuung in Kitas ab 16.12.2020 in Sachsen-Anhalt folgende Regelung:

In der Zeit vom 16. bis 18. Dezember 2020 ist weder ein Nachweis, noch eine Versicherung der Notwendigkeit der Betreuung erforderlich (Übergangsphase bis zum Ende dieser Woche).

Hier können die Eltern ohne besondere Nachweise die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, wenn es sich familiär nicht anders regeln lässt.

Für eine Notbetreuung darüber hinaus werden Informationen, Anträge und Formulare für die Bestätigung der Arbeitgeber morgen bis 16:00 Uhr auf der Internetseite der Gemeinde Osternienburger Land eingestellt.