öff. Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Nachweis des Anspruchs auf Notbetreuung in den Kitas der Gemeinde Osternienburger Land
Einheitsgemeinde Osternienburger Land, den 16.12.2020
Gemäß § 11 der Neunten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (9. SARS-CoV-2-EindV LSA) wird für die Zeit ab 16.12.2020 der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten eingeschränkt.
Hierzu hat die Gemeinde Osternienburger Land eine Allgemeinverfügung erlassen. Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.
Aktuelle Informationen und Formulare zur Notbetreuung in Kindertagesstätten der Gemeinde Osternienburger Land ab 21.12.2020 sind unter dem Punkt Corona zu finden.
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