Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Mit dem Grundsteuerreformgesetz vom 26. November 2019 wird geregelt, dass zum 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind.
Für jedes Grundstück müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer auf den Stichtag 1. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (bisher Einheitswert) abgeben. Hierzu werden die zuständigen Finanzbehörden ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur Erklärungsabgabe und weiteren wichtigen Informationen voraussichtlich im Juni 2022 an die Eigentümerinnen und Eigentümer versenden.
Über die Steuer-Onlineplattform ELSTER sollen die Steuererklärungen im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Januar 2023, grundsätzlich in elektronischer Form, an die zuständige Finanzbehörde übermittelt werden.
Die Festsetzung des Grundsteuerwertes erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/informationen-fuer-grundstueckseigentuemer
www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Steueramt
Osternienburger Land, 20.10.2022