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Aufruf an die Hundebesitzer!!!

 

 

Ein kleiner Griff zur Tüte – ein großer Schritt für Sauberkeit

 

Aufruf an die Hundebesitzer!!!

 

Hundebesitzer haben viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern, aber teilen diese Freude auch alle Mitmenschen?

 

Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Der Konflikt zwischen Hundehaltern und auf Hygiene bedachten Mitmenschen ist vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer sei aber auch gesagt, dass es auch jene gibt, die peinlich darauf bedacht sind, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen. Von sorglosen Hundebesitzern wird aber bemerkt: „Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?“ Nun die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolitische Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Beschwerden. Von Reppichau über Osternienburg bis hin nach Kleinpaschleben klagten die Bürger über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten. Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen und in Vorgärten koten. Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf den Friedhof oder den Spielplatz mitzunehmen und dort seine „Notdurft“ verrichten zu lassen. Mit Tierliebe und Tierschutz hat das nichts mehr zu tun, im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus. 

 

 

Für alle Hundehalter sei es daher noch einmal gesagt: Hundekot ist Abfall - zu dessen Beseitigung der Verursacher sprich Hundehalter verpflichtet ist. Die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land regelt in § 7, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen bzw. diese entfernen müssen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.

 

Helfen Sie als Hundebesitzer mit, das Zusammenleben angenehm zu gestalten und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Zusammen für eine gepflegte Umgebung, denn Rücksicht beginnt mit einer kleinen Geste. 

Ordnungsamt Osternienburger Land 

Europäischer Sozialfonds

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