Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK)

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der Endfassung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (IGEK) für die Gemeinde Osternienburger Land

 

Das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) für die Gemeinde Osternienburger Land ist beschlossen und vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Dessau-Roßlau mit Schreiben vom 21.01.2021 anerkannt worden.

 

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner aller Ortsteile der Gemeinde Osternienburger Land,

 

die beschlossene Endfassung des IGEK der Einheitsgemeinde Osternienburger Land liegt uns als Arbeitsgrundlage seit 21.01.2021 vor.

Kurz sei an dieser Stelle der Verfahrensablauf aus dem Jahr 2020 dargestellt.

Der Entwurf des IGEK wurde am 27. Mai 2020 durch den Gemeinderat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden, Ver- und Entsorger und weitere Akteure beschlossen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 21. Juni 2020 bis zum 21. Juli 2020 durch die Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e sowie durch die Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Osternienburger Land. So konnten sich die Bürger, die Ortschaftsräte, die Vereine und die sonstigen Akteure über den IGEK-Prozess informieren. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, zum Konzept zusätzliche Anregungen und Hinweise abzugeben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden, Ver- und Entsorger, die Nachbargemeinden und -städte sowie weitere wichtige Partner der Gemeinde in den Beteiligungsprozess einbezogen.

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden durch die PlanerInnen des beauftragten Planungsbüros und VertreterInnen der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land ausgewertet. Sie flossen in die Endfassung des IGEK in der Fassung vom Oktober 2020 ein.

Am 16. Dezember 2020 hat der Gemeinderat Osternienburger Land die Endfassung des IGEK beschlossen. Parallel dazu wurde die Endfassung des IGEK dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 wurde das IGEK der Gemeinde Osternienburger Land durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anerkannt.

Mit dem IGEK werden die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Herausforderungen sowie Potenziale der Gemeinde herausgestellt. Es soll ein Zusammenwachsen innerhalb der Gemeinde gefördert werden. Die Gemeinde Osternienburger Land weist aufgrund ihrer historischen, naturräumlichen und verwaltungsstrukturellen Entwicklungsgeschichte vielfältige Potenziale auf, die miteinander zu verbinden und zu stärken sind.

Weiterhin wird in dem Konzept auf die Entwicklung einer zukünftigen gemeinsamen Tourismusstrategie, die von allen Akteuren getragen wird, welche zur Identifikation sowie dem Zusammenwachsen der Gemeinde dienen soll und die Nutzung der Potenziale eingegangen. Verbindendes Element ist dabei der R 1. An diesem liegen bereits Erlebnisräume mit verschiedenen Themenschwerpunkten und Sehenswürdigkeiten. Es wurde dafür als Leitbild der Slogan 

 

„Osternienburger Land - Gemeinsamkeiten verbinden.

Geschichte (er)leben im Herzen ANHALTs!“

 

entwickelt, der die Potenziale und das Ziel anschaulich darstellen soll.

 

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt weist in seinem Genehmigungsschreiben ausdrücklich daraufhin hin, dass nur eine Fördergrundlage für Vorhaben besteht, wenn diese Vorhaben sich im Einklang mit den formellen Planungen, wie z. B. der Landes- und Regionalplanung befinden und sich die Vorhaben aus dem IGEK ableiten lassen.

 

Mit dem IGEK bekennt sich die Gemeinde zu einer gesamtgemeindlichen städtebaulichen und schwerpunktorientierten Entwicklung des Gemeindegebietes. Es dient als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien zur Förderung von Maßnahmen und somit dem gezielten Einsatz kommunaler Mittel.

 

Das anerkannte IGEK der Gemeinde Osternienburger Land liegt in der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land, Bauamt Zimmer 21a, OT Osternienburg, Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e, 06386 Osternienburger Land zur Einsichtnahme für Jedermann während folgender Zeiten:

 

Montag          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag        von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag   von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

aus.

Falls die Verwaltung weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt geöffnet hat, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminabsprache (Telefonnummern: 034973/28215 oder 034973/28230).

 

Hemmerling

Bürgermeister

 

 

Anlage 1 - End- und Genehmigungsfassung Text OGEK Osternienburger Land - Stand 10/2020

Anlage 1.1 - Bestandsplan

Anlage 2 - Wegekonzeption

Anlage 3 - Analyse der Ortsteile

Anlage 4 - Maßnahmenkatalog

Anlage 5 - Übersicht der Stellungnahmen Beteiligung zum Entwurf mit Einarbeitung in die Genehmigungsfassung