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1. Änderung des FNP

Öffentliche Bekanntmachung

 

über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Osternienburger Land

gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 03.03.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land 14. Jahrgang, Nr. 3.

Planungsanlass der 1. Änderung des FNP der Gemeinde Osternienburger Land ist das konkrete Bauvorhaben der Firma SWB-W Solar GmbH & Co.KG aus 06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 75, nördlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des FNP befindet sich

  • südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau
  • nördlich entlang der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘

im Ortsteil Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 110 ha auf.

Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Bei der Umsetzung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage soll entsprechend § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Im Rahmen der Planung sollen die privaten und öffentlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen werden.

Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen:

  • die Errichtung und Sicherung von Photovoltaikanlagen zur energetischen Nutzung
  • die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ und des daraus resultierenden sonstigen Sondergebietes ‚Photovoltaikanlage‘ sowie der erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen
  • die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz
  • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
  • die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Parallel zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau.

Im weiteren Verlauf der Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen können in der Zeit:

 

vom 17.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023


in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Sachgebiet Bauwesen, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden eingesehen werden

 

Montag:                  von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:                von 9:00 bis 12:00

Mittwoch:                geschlossen

Donnerstag             von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag                    von 9:00 bis 12:00 Uhr

 

Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.

Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter

 

https://www.osternienburgerland.de/seite/313721/bauleitplanung.html

 

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Osternienburger Land, 10.03.2023

 

 

Hemmerling

Bürgermeister

Anlage 1 FNP Vorentwurf Begründung

Anlage 2 FNP Vorentwurf Planzeichnung

 

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