Sondergebiet Photovoltaikanlage "Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau"
Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 25.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ der Gemeinde Osternienburger Land, OT Reppichau gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte ortsüblich am 03.03.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land, 14. Jahrgang, Nr. 3.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 26.05.2023 durchgeführt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 06.04.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land, 14. Jahrgang, Nr. 4.
Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens ist das Bauvorhaben der SWB-W Solar GmbH & Co. KG aus 06749 Bitterfeld, Röhrenstraße 75, nördlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.
Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen:
die Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage einschließlich erforderlicher Nebenanlagen zur Energiegewinnung und Einspeisung in das örtliche Stromnetz mit einer Leistung von ca. 100,0 MW innerhalb eines ca. 110 ha großen sonstigen Sondergebietes „PV-Anlage“
die Errichtung einer PV-Anlage zur energetischen Nutzung mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6
die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines sonstigen Sondergebietes „PV-Anlage“ sowie den erforderlichen Erschließungs- und Ausgleichsflächen
die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG
die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz
die Beseitigung der Altlast „Ehemalige Mülldeponie Reppichau“ (Konversionsfläche)
die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.
Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der ggf. vorhandene erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Sondergebietes Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ befindet sich
südöstlich der bebauten Ortslage von Reppichau
nördlich der Bahnstrecke „Köthen-Dessau“
im Ortsteil Reppichau der Gemeinde Osternienburger Land.
Das Plangebiet ist ca. 110 ha groß und erstreckt sich, in etwa 1.000 m Entfernung zur Ortsmitte von Reppichau. Westlich des Plangebietes liegt die Ortschaft Elsnigk und nordöstlich die Ortschaft Chörau; beide in etwa 1.500 m Entfernung.
Das Plangebiet beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Reppichau.
Flur 3
222/2, 223, 224, 225, 226, 227, 228/1, 228/4, 229, 291
Flur 4
1 teilweise, 1072 teilweise, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23/1, 23/2, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 118/1, 119, 122/2, 129, 1073
Die Flurstücke 1, 1072 (tlw.) und 1073 (ganz) der Flur 4 werden in den B-Plan Nr. 01/2023 „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ einbezogen. Beide sind derzeit noch Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 03/2019 Sondergebiet PV-Anlage „Beiderseits der Bahnstrecke Köthen - Dessau“.
Flur 5
74 teilweise, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110/1, 110/2, 110/3, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 120 teilweise (Weg), 121, 122, 123,124, 126, 127, 128, 131, 139 teilweise, 146 teilweise (Weg), 147 teilweise (Weg), 153, 155 teilweise, 157.
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfs wurde der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes im Südosten geändert. Die Flurstücke 118 und 130 der Flur 5 der Gemarkung Reppichau wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Grund für diese Herausnahme ist der Umstand, dass es sich zum einen um Betriebsgelände der Deutschen Bahn AG handelt, das nicht überplant werden soll. Im anderen Fall ist für die seinerzeit in diesem Bereich vorgesehene Eingrünung entlang der Bahntrasse kein Planungserfordernis mehr gegeben.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Entwurfs des Bebauungsplanes und die Lage des Plangebietes sind der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) sowie dem Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.
Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemeinsam mit den Planunterlagen folgende Unterlagen öffentlich ausgelegt:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 08.06.2023
Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 17.05.2023
Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 01.06.2023
Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 25.05.2023
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 05.06.2023
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 24.04.2023
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 25.05.2023
Deutsche Bahn AG – DB Immobilien: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 24.05.2023
Unterhaltungsverband Taube-Landgraben: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 11.05.2023
Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat ‚Mittelelbe‘ e.V.: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 20.04.2023
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V.: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 22.05.2023
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Gemeinde Osternienburger Land verfügbar:
Schutzgut Mensch
Stellungnahme Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde vom 01.06.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
grundsätzliche Belange werden nicht berührt
zur Beurteilung der Geräusche, die von den Transformatoren ausgehen und eine Beeinträchtigung initiieren können, reicht in der Regel die Angabe des Schallleistungspegels
Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder können bei Transformatoren ausgeschlossen werden, da Einwirkungsbereich 1 m um die Trafo- Einhausung eng begrenzt ist - somit keine Betroffenheit von Orten, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SG Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
allgemeine Hinweise zum Brandschutz, die zu beachten sind
Stellungnahme Deutsche Bahn AG - Immobilien vom 24.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
um Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit der Bahnanlage zu gewährleisten, sind Zugangswege in 3,5 m Breite zu den Bahnanlagen sicherzustellen
Freihalteräume von mind. 5 m Breite sind für Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu gewährleisten
Entwässerung darf nicht auf oder über Bahngelände abgeleitet werden
Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten – ein Blendgutachten ist vorzulegen
Gewährleistung, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs entstehen können und dass Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Reflexionseffekte erhöht werden
Sichtbehinderungen an Bahnübergängen sind auszuschließen; Hinweise zu Anpflanzungen
Es ist auszuschließen, dass Personen, Maschinen oder Material in den Gefahrenbereich der Gleise geraten
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
mögliche Auswirkungen durch elektrische oder magnetische Strahlungen ausgehend von den Solarmodulen, Verbindungsleitungen, Wechselrichtern und Transformatoren werden als unerheblich eingeschätzt
lediglich temporäre Lärmemissionen in der Bauphase; Auswirkungen beschränken sich auf die veränderte Landschaftsbildwahrnehmung
es sind keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch zu erwarten
Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt
Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes, obere Naturschutzbehörde vom 17.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Umweltschadensgesetz und Artschutzrecht sind zu beachten
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Naturschutzbehörde vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
keine Schutzgebiete/Schutzobjekte i. S. der §§ 23 bis 29 Bundesnaturschutzgesetz sowie Natura 2000-Gebiete gem. § 32 Bundesnaturschutzgesetz
im Naturschutzregister des Landes Sachsen-Anhalt sind für das Plangebiet zwei geschützte Biotope gem. § 30 bzw. 22. Abs. 1 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen - weitere Einstufungen vorhandener Gehölzstrukturen als geschützte Biotope sind im weiteren Planverfahren zu erfassen und darzustellen
die geplanten Festsetzungen und die naturräumliche Ausstattung lässt erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft erwarten - es sind Maßnahmen zum Ausgleich zu erarbeiten
auf Grundlage der floristischen und faunistischen Ausstattung des Plangebietes sind die artenschutzfachlichen Verbotsbestände (§ 44 Abs. 1 BNatSchG) zu erörtern (Schwerpunkt: Brutvögel und Zauneidechse)
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Forstbehörde vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023.
es werden Waldflächen nach Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt berührt, diese sind auszusparen oder eine Genehmigung zur Waldumwandlung einzuholen
zu Waldflächen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten (mind. 1 Baumlänge von 30 m)
Stellungnahme vom Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e. V. vom 22.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes 01/2023:
aufgrund der Inanspruchnahme großer Freiflächen, ist darauf zu achten, dass von der Anlage keine Barrierewirkung für größere Wildtiere ausgeht
Empfehlungen für die ökologische Aufwertung zum Solarpark und Schaffung neuer Lebensräume
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
trotz anzunehmender baubedingter Schädigung des Vegetationsbestandes ist insgesamt von einer positiven Entwicklung auszugehen
Umwandlung von Ackerland in eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit extensiver Grünlandnutzung und Schaffung angrenzender Gehölzstrukturen führt zu einer Erhöhung der Biodiversität
Erhaltung bestehender, schützenswerter Gehölzstrukturen
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
keine Schutzgebiete innerhalb des Geltungsbereiches oder in dessen Umfeld, nächstgelegene Natura 2000-Gebiet in ungefähr 1,45 km Entfernung
Schutzgut Boden/Fläche
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.06.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
raumbedeutsame Planung im Sinne von raumbeeinflussend und raumbeanspruchend; Ertragspotenziale am Standort liegen zwischen 1 – sehr gering (<28) und 4 – hoch (61 bis 75)
Fläche liegt nicht innerhalb benachteiligter Gebiete (Freiflächenanlagenverordnung - FFAVO)
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Abfallbehörde vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Bestätigung der Altlastenverdachtsfläche (ALVF) 20539
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, untere Abfallbehörde vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
allgemeine Hinweise zum Umgang mit anfallenden Abfällen
Stellungnahmen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, SG Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Teilbereiche der Fläche sind als Kampfmittelverdachtsflächen ausgewiesen
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 05.06.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
dem Vorhaben wird aus öffentlicher landwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt
allgemeine Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzung auf Böden mit mittleren bis geringen Ertragspotenzial und auf kleineren, isolierten Flächen
bei der Planung ist darauf zu achten, dass für interne als auch externe Kompensationsmaßnahmen nicht auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgen - sollte dies dennoch der Fall sein, ist die Auswahl zu begründen und eine nachvollziehbare Alternativenprüfung nachzuweisen
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Empfehlung im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung eine standortbezogene Baugrunduntersuchung durchzuführen
Stellungnahme des Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat ‚Mittelelbe‘ e.V. vom 20.04.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Vorschlag einer geeigneten Ausgleichmaßnahme – Entsiegelung eines Weges zwischen Potenzialflächen 13 und 15 gem. Potentialanalyse PV-Freiflächen Osternienburger Land
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
es handelt sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Flächen
vorhandene Filter- und Pufferfunktion des Bodens wird nicht nachhaltig beeinflusst
es kommt zu keiner wesentlichen Verdichtung und Vollversiegelung des Bodens
die natürlichen Bodenfunktionen bleiben weitgehend erhalten
kein erheblicher Verlust der bodentyp- und bodenartspezifischen Speicher-, Filter- und Lebensraumfunktionen sowie der Gas- und Wasseraustauschfunktion mit der Atmosphäre
mit der Realisierung der Vorgaben des BPlanes sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu erwarten
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
mit Realisierung der Photovoltaikanlage ändert sich der Charakter des Gebietes grundlegend
festgelegte Überbauung mit Modultischen betrifft ausschließlich Ackerflächen
Flächen zwischen, unter und neben Modulen können für Entwicklung von Natur und Landschaft genutzt werden
mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche ausgeschlossen werden
Schutzgut Wasser
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Wasserrecht vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Versickerung von Photovoltaikmodulen abtropfenden Niederschlagswasser sowie von den befestigten Flächen stellt Tatbestand einer Gewässerbenutzung dar
Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
in der Nähe der kleineren, das Plangebiet querenden bzw. tangierenden Vorfluter ist in Abhängigkeit von der Witterungssituation und Jahreszeit mit oberflächennahen Grundwasserständen von weniger als 2 m unter Gelände zu rechnen
Stellungnahme Unterhaltungsverband Taube-Landgraben vom 11.05.2023zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
die maschinelle Grabenpflege der Gewässer II. Ordnung ist zu gewährleisten, dazu ist ein Randstreifen von 5 m freizuhalten (gemessen von der Böschungskante)
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
es wird ein ausreichender Abstand zu den vorhandenen Gräben (Gewässer II. Ordnung) eingehalten
in den mit Modulen überschatteten Bereichen können sich Veränderungen zum Wasserabfluss ergeben
Versiegelung auf der Fläche wird gering gehalten
durch Nutzungsänderung sind kleinstandörtliche Veränderungen des Boden- und Grundwasserhaushaltes zu erwarten
Niederschlagswasser verbleibt auf der Vorhabenfläche und kann kontinuierlich vor Ort versickern
mit der Realisierung der Vorgaben des BPlanes können erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser ausgeschlossen werden
Schutzgut Klima und Luft
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
geplante großflächige Überbauung mit Modultischen führt voraussichtlich zu standörtlichen Veränderungen der Klimafunktionen
Luft über Modulen erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung sehr schnell und heizt sich auf, sodass es zur Ausbildung von Wärmeinseln kommt
diesen von Veränderungen betroffene Fläche ist insgesamt als vergleichsweise kleinräumig anzusehen – damit sind insgesamt keine messbaren Beeinträchtigungen des Klimas und der Luft zu befürchten
durch Vermeidung der Emission von Treibhausgasen leistet das Vorhaben indirekt einen Beitrag zum Klimaschutz
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Stellungnahme des Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat ‚Mittelelbe‘ e.V. vom 20.04.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
Vorschlag einer geeigneten Ausgleichmaßnahme – geplante Gehölzpflanzung um Solarpark könnte als Erntebestände autochthoner Gehölze angelegt werden
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/2023 vom 31.08.2023:
deutliche Veränderung des Landschaftsbildes
mit Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes können erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ausgeschlossen werden - von besonderer Bedeutung ist die Umsetzung randseitiger, landschaftsbildfördernder Bepflanzungsmaßnahmen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Stellungnahme des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 25.05.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
im Plangebiet und deren unmittelbaren Umfeld befinden sich zahlreiche archäologische Kulturdenkmale, weshalb denkmalschutzrechtliche Hinweise geäußert werden und zu beachten sind
Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 24.04.2023 zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 01/2023:
im Bereich der geplanten Maßnahme und deren unmittelbaren Umfeld befinden sich zahlreiche archäologische Kulturdenkmale, weshalb denkmalschutzrechtliche Hinweise gegeben werden, die zu beachten sind
Umweltbericht zum Entwurf des B-Planes Nr. 01/20203 vom 31.08.2023:
im Geltungsbereich und in dessen unmittelbaren Umfeld befinden sich archäologische Kulturdenkmale
bei Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes zu erwarten
Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich enthalten im:
Entwurf des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 01/2023 der Gemeinde Osternienburger Land
Ergebnisse der faunistischen Sonderuntersuchung
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Potentialanalyse PV-Freiflächen Osternienburger Land
In der Gemeinderatssitzung am 27.09.2023 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „Nördlich der Bahnstrecke Köthen-Dessau“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteil Reppichau gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung (Veröffentlichung). Die Unterlagen werden in der Zeit:
vom 23. Oktober 2023 bis einschließlich 27. November 2023
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Sachgebiet Bauwesen, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:
Montag: von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: von 9:00 bis 12:00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter
https://www.osternienburgerland.de/seite/313721/bauleitplanung.html
eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit (Veröffentlichungszeit) können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplansatzung gemäß § 3 Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hemmerling
Bürgermeister
Anlage 3 - Begründung Teil II - Umweltbericht
Anlage 6 - Ergebnisse der FSU - Karte Biotope
Anlage 7 - Ergebnisse der FSU - Karte Vögel
Anlage 8 - umweltbezogene Stellungnahme
Erläuterungen für Potentialstudie
Karte 01 - Potentialanalyse OL_Ausschluss_A1_2021-11-02a_ENTWURF
Karte 02 - Potentialanalyse OL_Bodenzahl_A1_2021-11-02_ENTWURF
Karte 03 - Potentialanalyse OL_Bereiche_A1_2021-11-02_ENTWURF
Karte 04-1_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 1_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-2_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 2_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-3_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 3_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-4_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 4_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-5_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 5_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-6_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 6_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-7_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 7_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-8_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 8_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-9_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 9_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-10_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 10_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-11_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 11_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-12_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 12_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-13_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 13_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-14_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 14_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-15_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 15_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-16_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 16_2021-11-18_ENTWURF
Karte 04-17_Potentialanalyse OL_Potentialflächenbereich 17_2021-11-18_ENTWURF