Lärmaktionsplan
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Osternienburger Land sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Osternienburger Land zu ermitteln, zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen.
1. Phase
Sie haben die Möglichkeit schriftlich (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen) Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Die Lärmkartierungsergebnisse werden während beider Beteiligungsphasen öffentlich ausgelegt und darüber hinaus dauerhaft im Internet veröffentlicht.
Auslegungszeit:
vom 12. August 2024 bis einschließlich 23. August 2024
Ort der öffentlichen Auslegung: Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, SG Bauwesen Zimmer 24A, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:
Montag: von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 bis 12.00
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter Tel: 034973 / 28230.
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/hauptverkehrsstrassen-2022
und auf der Homepage der Gemeinde: https://www.osternienburgerland.de/bauleitplanung
2. Phase
Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der 1. Phase wird der Entwurf eines Lärmaktionsplanes ausgefertigt und öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der 2. Phase erhalten Sie die Gelegenheit sich zu diesem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Abschluss der Auslegung besteht für weitere 2 Wochen (bis 26.08.2024) die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme (postalisch oder per E-Mail an die unten genannten Adressen). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss zum Lärmaktionsplan der GemeindeOsternienburger Land fassen.
Auslegungszeit:
vom 26. August 2024 bis einschließlich 06.09.2024
Ort der öffentlichen Auslegung: Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, SG Bauwesen Zimmer 24A, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, während folgender Dienstzeiten:
Montag: von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 bis 12.00
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter Tel: 034973 / 28230.
Veröffentlichung im Internet: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
und auf der Homepage der Gemeinde: https://www.osternienburgerland.de/Bauleitplanung
Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Stellungnahmen unter Beachtung der genannten Fristen an:
Gemeinde Osternienburger Land
OT Osternienburg
Rudolf-Breitscheid-Str.32e
06386 Osternienburger Land
oder