Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße"
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Osternienburger Land
Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße"
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Planzeichenerklärung, der Übersichtskarte und der Begründung – Stand April 2026
Die Flächen im Plangebiet Ernst-Thälmann-Straße - Flur 5, Flurstück 1047 in 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg sollen in naher Zukunft durch den Eigentümer und Vorhabenträger UTA Halberstadt GmbH aus 18528 Buschvitz, Am Bodden 41 entwickelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierbei soll das neue Quartier ausschließlich für Gewerbeflächen entwickelt werden.
Die Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist auf dem nachfolgend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Für eine Bebauung werden unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bausubstanz und nach Rückbau der maroden Bausubstanz 5 Baufelder mit entsprechender GRZ (Grundflächenzahl), Baugrenze und Gebäudehöhe definiert.
Baufeld (TF) 1 Gebäude neu: Baufeld für mögliche Neubebauung unter Festlegung
GRZ, Baugrenze und Gebäudehöhe
Baufeld (TF) 2- Gebäudebestand: ehemals Werkhalle - Stahlbetonskelettbau
ehemals Werkhalle
ehemaliges Verwaltungsgebäude
Unterstand
Baufeld (TF) 3 / 4 Gebäudebestand: ehemals Werkhalle - Stahlbetonskelettbau
ehemals Werkhalle
Baufeld (TF) 5 Gebäude neu: Baufeld für mögliche Neubebauung unter Festlegung
GRZ, Baugrenze und Gebäudehöhe
Für sämtliche Gebäude werden nicht-störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen.
Die Nutzungsmöglichkeiten gehen von Lagerflächen für Landwirtschaft bis hin zu handwerklichen Betrieben unter Berücksichtigung entsprechender immissionstechnischer Aspekte im Kontext zur Umgebungsbebauung. Ein Schallschutzgutachten legt einzuhaltende Schallwerte für die einzelnen Baufelder fest. Bauliche Kubaturen orientieren sich am vorhandenen Bestand. Sämtliche Gebäude sollen mit Photovoltaikanlagen, zur Ertragsgenerierung finanzieller Mittel, belegt werden.
Als weiterer Nutzungsbestandteil soll zur Unterstützung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität eine öffentlich zugängliche Ladestation für Elektrofahrzeuge als öffentliche Stromtankstelle im unmittelbaren Anschlussbereich der Erschließung errichtet werden.
Das Entwicklungskonzept dient als Leitfaden für eine anspruchsvolle bauliche Neuentwicklung des Plangebietes, die den vorhandenen Gebäudebestand integriert.
Das Konzept soll in den nächsten Jahren sukzessive realisiert werden und sich damit positiv auf die anstehenden Entwicklungen in der näheren Umgebung auswirken.
Der vorliegende Entwurf zeigt, dass sich die Neuplanung mit Respekt und Maß in den industriegeschichtlichen Ort einfügt. Er bietet damit gute Voraussetzungen für eine Entwicklung nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße" der Gemeinde Osternienburger Land erfolgt anhand des Entwurfes (Stand April 2026) in Form einer zweiten öffentlichen Auslegung mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu Umwelt- und Naturschutzrechtlichen Belangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße" mit Begründung in der Zeit vom
vom 03. August 2026 bis einschließlich 03. September 2026
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, SG Bauwesen,
Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden eingesehen werden:
Montag: von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: von 9:00 bis 12:00
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen (ergänzt wurden in der Planzeichnung Teil A, im Textteil Teil B und in der Begründung Teil C Natur- und Umweltschutzrechtliche Belange aus dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) der Planung.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zum Bebauungsplan (Natur- und Umweltschutzrechtliche Belange) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.
Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land
unter https://www.osternienburgerland.de/Bauleitplanung eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung (Teil A)
- Schriftteil (Teil B)
- Begründung (Teil C)
- Umweltbericht mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag: mit Darstellung des
Entwurfes des B-Planes Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im OT
Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land
- Dokumentation der Feld- und Laborarbeiten (Erkundung für die Versickerung von
Regenwasser- Ingenieurbüro Brugger vom 14.10.2024
- Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 LG 52-2024 – Ingenieurbüro Frank &
Schellenberger vom 22.11.2024
- Lage- und Höhenplan mit Liegenschaftsangaben – Vermessungsbüro Tetzlaff vom 23.10.2024
- Niederschlagswasserbeseitungskonzept der Gemeinde Osternienburger Land
Stand: 23.02.2021
- Übersicht der Löschwasserentnahmestellen in der Ortslage Osternienburg
- Auskunft zu Altlastenverdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen vom Landkreis
Anhalt-Bitterfeld vom 16.06.2023
Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt:
- Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 16.03.2026
- Stellungnahme Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.04.2026
- Biosphärenreservat Mittelelbe vom 17.03.2026
- Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost vom 17.03.2026
- Stellungnahme MIDEWA GmbH vom 12.03.2026
- Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 02.04.2026
- Stellungnahme Unterhaltungsverband Taube-Landgraben vom 14.04.2026
- Stellungnahme Ministerium Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom10.04.2026
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Osternienburger Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften (Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) werden während der Zeit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung an der o. g. Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärung, Übersichtskarte
Anlage 2: Begründung (alles per Stand vom April 2026)
Osternienburg, den 16.07.2026
gez. Lorenz
Bürgermeister
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind nach Auswertung der frühzeitigen Beteiligung verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht
1. In der Begründung zum Bebauungsplan werden u.a. beschrieben und bewertet:
- Planungsrechtliche Situation
- Städtebauliche Planung
- Planinhalte
- Auswirkungen auf Belange von Natur u. Landschaft
2. Hinweise auf den Umweltbericht
- Schutzgut Mensch/Tiere und Pflanzen/Boden/Klima/Luft/Landschaft/Wasser/Kultur- und Sachgüter
- Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter
- Möglichkeiten zur Vermeidung/Verringerung
- Bilanzierung von Eingriffen
- Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Aussagen und Betrachtungen zum Artenschutz
Fachgutachten
3. Schallschutzgutachten – Geräuschkontingentierung nach DIN 4591 LG 52-2024 vom 22.11.2024
Hinweise:
- Angaben zum Plangebiet und der Vorbelastung
- Angaben zur Lärmkontingentierung
Schutzgut: Mensch
4. Baugrundgutachten – Dokumentation der Feld- und Laborarbeiten (Erkundung für die Versickerung von Regenwasser) vom 14.10.2024
Hinweise:
- geologische Verhältnisse und erkundete Baugrundschichtung
- hydrologische Verhältnisse und Durchlässigkeiten
Schutzgut: Boden, Wasser, Mensch
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
5. Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 16.03.2026
Hinweise:
Öffentliche landwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen.
Wahrzunehmende Belange der Agrarstruktur sind vom o. g. Vorhaben gegenwärtig betroffen. Das ALFF Anhalt ist bei den weiteren Planungen / jeglichen Änderungen erneut zu beteiligen.
Schutzgut:
Mensch, Boden, Wasser, Natur u. Landschaft, Tiere und Pflanzen
6. Stellungnahme Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 21.04.2026
Hinweise:
- Hinweise Wasserrecht hinsichtlich Niederschlagsversickerung, Gewässerrandstreifen und Gewässerzugang UHV Taube-Landgraben
- Hinweise Immissionsschutz – Eintragung der Schallkontingente in Textteil
- Hinweise Abfallrecht hinsichtlich ordnungsgemäßer Entsorgung Abfälle bei Bauarbeiten, Ersatzbaustoffverordnung, Behandlung von organoleptische Erdaushub/Bauschutt und ev. weiterer belasteter Stoffe
- Hinweise Altlasten/Bodenschutz hinsichtlich Altlastenverdachtsfläche und altlastenfachtechnischer Begleitung bei Erdarbeiten und weitern Hinweisen gem. BBodSchV (Bodenschutzverordnung)
- Hinweise Naturschutz/Forstbehörde hinsichtlich Schutzgebieten/Schutzobjekten i.S. BNatSchG, naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen, Umweltprüfung, Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Gehölzschutz, und besonderem Artenschutz … keine Zustimmung der Naturschutzbehörde zum Entwurf, da Maßnahmen zum Schutz, der Vermeidung oder zum Ausgleich aus dem Umweltbericht mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag nicht in Planzeichnung mit Textteil (Teil A + Teil B) dargestellt > erneute Beteiligung notwendig
- Hinweise Kampfmittel gem. §13 BauOLSA i.V.m. KampfM-GAVO … Kampfmittelfunde jeglicher Art niemals ganz ausgeschlossen … bei Funden während erdeingreifender Maßnahmen ist umgehend die Leitstelle des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu informieren.
Schutzgut:
Mensch, Boden, Wasser, Natur u. Landschaft, Tiere und Pflanzen
7. Stellungnahme Biosphärenreservat Mittelelbe vom 17.03.2026
… keine Sachverhalte, welche die Belange des Biosphärenreservates berühren
Schutzgut:
Landschaft, Boden, Mensch
8. Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost vom 17.03.2026
Hinweise:
... geplante Müllsammelstelle an der B 187a ... ist im Bereich der Zufahrt die Sichtbeziehung auf bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer freizuhalten.
Ortsfeste Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum sind nur zulässig, wenn
sie von der zuständigen Bauordnungsbehörde genehmigt worden sind.
Die LSBB RB Ost stimmt dem o. g. B-Plan mit Stand Dezember 2025 unter
Beachtung und Einhaltung der Hinweise zu.
Schutzgut:
Mensch
9. Stellungnahme MIDEWA GmbH vom 12.03.2026
Hinweise:
Hinweise hinsichtlich Trinkwasserversorgung des Grundstücks, und Vermögen der Trinkwasserleitungen zu Löschzwecken über öffentliche Hydranten gem. DVGW-Arbeitsblatt W405
Schutzgut:
Mensch
10. Stellungnahme Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 02.04.2026
Hinweise:
Bergbau: … keine weiteren Hinweise/Forderungen
Geologie: … potentielle Gefährdung durch Subrosion … Konkrete Hinweise auf Subrosionsauswirkungen, wie Erdfälle oder lokale Senkungen …bisher nicht dokumentiert … Gefährdung hier derzeit als gering eingeschätzt
Schutzgut:
Mensch
11. Stellungnahme Unterhaltungsverband Taube-Landgraben vom 14.04.2026
Hinweise:
… keine Bedenken … Verweis auf Forderungen der unteren Wasserbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Schutzgut:
Wasser, Boden, Mensch
12. Stellungnahme Ministerium Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vom10.04.2026
Hinweise:
Hinweise zum Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) hinsichtlich Raumbedeutung im Sinne von raumbeanspruchend oder raumbeeinflussend
Schutzgut:
Landschaft, Boden, Mensch, Wasser
Stellungnahmen
1. Sonstige Stellungnahmen
Amt-Immobilien-Baumanagement-MD
Biosphaerenreservat-Mittelelbe
Evang-Kirche-Mitteldeutschland
Ministerium-Infrastruktur-Digitales
Unterhaltungsverband-Taube-Landgraben
2. Umweltrelevante Stellungnahmen
Stellungnahme Ministerium Infrastruktur Ernst-Thälmann-Str. F.docx.p df
Stellungnahme Unterhaltungsverband Taube Landgraben
Stellungnahme Landesamt Geologie Bergwesen
Stellungnahme LandesstraßenbaubehördeB-Plan 01-2024 GE-Ernst-Thälmann-Str. Osternienburg -03
Stellungnahme Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung
Stellungnahme Biosphärenreservat
3. Gutachten und Auskünfte
Schallgutachten_LG052-2024_B-Plan_Osternienburg_22.11.2024
Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag
Umweltbericht_Anlage 1 - Übersichtskarte
Umweltbericht_Anlage 2 - Übersichtslagepläne
Umweltbericht_Anlage 3 - Biotopkartierung
Umweltbericht_Anlage 4 - Kartierkarte
Umweltbericht_Anlage 5 - Maßnahmekarte-Entwurf-Satzung
Umweltbericht_Anlage 6 - Biotop Planung
Bodengutachten_Doku Feld-Laborarbeiten Gewerbepark Osternienburg
Niederschlagsbeseitungskonzept_Karten Osternienburg, Sibbesdorf, Pißdor f
Niederschlagsbeseitungskonzept_Osternienburg, Sibbesdorf, Pißdorf
Löschwasserentnahmestellen_Text Osternienburg
Löschwasserentnahmestellen_Osternienburg