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Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße"

Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01/2024 "Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße" im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Planzeichenerklärung, der Übersichtskarte und der Begründung – Stand 01.07.2025

 

Die Flächen im Plangebiet Ernst-Thälmann-Straße - Flur 5, Flurstück 1047 in 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg sollen in naher Zukunft durch den Eigentümer und Vorhabenträger UTA Halberstadt GmbH aus 18528 Buschvitz, Am Bodden 41 entwickelt und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierbei soll das neue Quartier ausschließlich für Gewerbeflächen entwickelt werden. 

 

Für eine Bebauung werden unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Bausubstanz und nach Rückbau der maroden Bausubstanz 5 Baufelder mit entsprechender GRZ (Grundflächenzahl), Baugrenze und Gebäudehöhe definiert.

 

Baufeld (TF) 1 Gebäude neu:                  Baufeld für mögliche Neubebauung unter Festlegung

                                                                      GRZ, Baugrenze und Gebäudehöhe

 

Baufeld (TF) 2- Gebäudebestand:           ehemals Werkhalle - Stahlbetonskelettbau

                                                                ehemals Werkhalle

                                                                 ehemaliges Verwaltungsgebäude

                                                                      Unterstand

 

Baufeld (TF) 3 / 4 Gebäudebestand:       ehemals Werkhalle - Stahlbetonskelettbau

                                                                ehemals Werkhalle

Baufeld (TF) 5 Gebäude neu:                  Baufeld für mögliche Neubebauung unter Festlegung

                                                                      GRZ, Baugrenze und Gebäudehöhe

 

Für sämtliche Gebäude werden nicht-störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen. 

Die Nutzungsmöglichkeiten gehen von Lagerflächen für Landwirtschaft bis hin zu handwerklichen Betrieben unter Berücksichtigung entsprechender immissionstechnischer Aspekte im Kontext zur Umgebungsbebauung. Ein Schallschutzgutachten legt einzuhaltende Schallwerte für die einzelnen Baufelder fest. Bauliche Kubaturen orientieren sich am vorhandenen Bestand. Sämtliche Gebäude sollen mit Photovoltaikanlagen, zur Ertragsgenerierung finanzieller Mittel, belegt werden. 

 

Als weiterer Nutzungsbestandteil soll zur Unterstützung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität eine öffentlich zugängliche Ladestation für Elektrofahrzeuge als öffentliche Stromtankstelle im unmittelbaren Anschlussbereich der Erschließung errichtet werden.

 

Das Entwicklungskonzept dient als Leitfaden für eine anspruchsvolle bauliche Neuentwicklung des Plangebietes, die den vorhandenen Gebäudebestand integriert. 

 

Das Konzept soll in den nächsten Jahren sukzessive realisiert werden und sich damit positiv auf die anstehenden Entwicklungen in der näheren Umgebung auswirken. 

 

Der vorliegende Entwurf zeigt, dass sich die Neuplanung mit Respekt und Maß in den industriegeschichtlichen Ort einfügt. Er bietet damit gute Voraussetzungen für eine Entwicklung nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). 

 

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

- Planzeichnung (Teil A) + Schriftteil (Teil B) 

- Begründung (Teil C)

 

- Umweltbericht mit integriertem Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag: mit  

  Darstellung des Entwurfes des B-Planes Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-

  Thälmann-Straße“ im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land 

 

- Dokumentation der Feld- und Laborarbeiten (Erkundung für die Versickerung

  von Regenwasser- Ingenieurbüro Brugger vom 14.10.2024

 

- Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 LG 52-2024 – Ingenieurbüro 

  Frank & Schellenberger vom 22.11.2024

 

- Lage- und Höhenplan mit Liegenschaftsangaben – Vermessungsbüro 

  Tetzlaff vom 23.10.2024

 

- Niederschlagswasserbeseitungskonzept der Gemeinde Osternienburger 

  Land Stand: 23.02.2021

 

- Übersicht der Löschwasserentnahmestellen in der Ortslage Osternienburg

 

- Auskunft zu Altlastenverdachtsflächen und schädlichen 

  Bodenveränderungen vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 16.06.2023

 

 

Nachfolgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden ebenfalls mit ausgelegt:

 

- Stellungnahme Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 12.02.2025

- Stellungnahme Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 17.02.2025

- Stellungnahme Regionale Planungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 

  vom 11.02.2025 

- Stellungnahme Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-

  Anhalt vom 23.01.2025

- Stellungnahme Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost vom 

  10.02.2025

- Stellungnahme MIDEWA GmbH vom 27.01.2025

- Stellungnahme Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH vom 24.01.2025

- Stellungnahme Unterhaltungsverband Taube-Landgraben vom 24.02.2025

- Stellungnahme PreZero Service Köthen GmbH vom 14.01.2025

- Stellungnahme Ministerium Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-

  Anhalt vom 05.03.2025

 

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 01/2024 „Gewerbepark Ernst-Thälmann-Straße“ im OT Osternienburg, Gemeinde Osternienburger Land gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Osternienburger Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. 

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