Förderprogramm Sondervermögen Infrastruktur
Sondervermögen Infrastruktur
Die Bereitstellung von Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur verfolgt das Ziel, bestehende Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen.
Die Unterstützung des Bundes ergänzt damit die notwendigen Anstrengungen der Länder und Kommunen für die dauerhafte Sicherstellung Ihrer Investitionstätigkeit in die öffentliche Infrastruktur.
Die rechtlichen Grundlagen bilden das LuKIFG (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturgesetz) i. V. m. dessen Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sowie das Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gem. § 3 (2) Infra-SVG erhalten Kommunen Mittel in Form eines pauschalen Budgets zur freien Verwendung (Kommunalarm), unter Beachtung der o. g. Rechtsvorschriften.
Für die Gemeinde Osternienburger Land beläuft sich das Budget auf 4.680.474 €.
Nach § 8 (1) Infra-SVG stellt die Kommune sicher, dass die nach § 3 (2) Infra-SVG gewährten Mittel für Investitionsmaßnahmen, die auf eine längerfristige Nutzung unter Berücksichtigung einhergehender demografischer Veränderungen abzielen, verwendet werden.
Im Folgenden wird über die im Rahmen des Förderprogramms durchgeführten Maßnahmen entsprechend des § 3 (5) der Verwaltungsvereinbarung informiert.
Maßnahmen Haushaltsjahr 2026
| Baumaßnahme | Gesamtsumme | Fördersumme |
| Erneuerung der Sanitäranlagen und Einbau eines behindertengerechten Zugangs im Gemeindehaus Casino Osternienburg | 420.000 € | 84.000 € |
| Ausbau der Nebenanlagen K2087, Mölzer Straße, OT Kleinpaschleben | 213.000 € | 213.000 € |
| Ausbau der Nebenanlagen K2092, Klietzener Straße, OT Micheln | 235.000 € | 235.000 € |
| Erwerb Tanklöschfahrzeug Ortsfeuerwehr Dornbock | 500.000 € | 500.000 € |