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Gleichstellungsbeauftragte für Osternienburger Land bestellt

Meldung aus Osternienburg

Gleichstellungsbeauftragte frauenfreundlich – nicht männerfeindlich!

 

In der Gemeinde Osternienburger Land war gemäß § 15 Frauenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erstmals eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Seit dem 23.06.2010 habe ich diese Aufgabe übernommen.

 

Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beizutragen. Ich bin damit Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen unserer Gemeinde. Ich bin zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort.

Dazu gehören z. B. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es geht also um Beratung von Frauen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

 

Brauchen wir so etwas heute noch?

 

Ja, denn:

  • Frauen verdienen im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer, sie haben geringere Aufstiegschancen
  • Frauen sind immer noch überwiegend allein zuständig für Haushalt und Kindererziehung
  • Frauen werden immer noch Opfer von körperlicher und seelischer Gewaltanwendung

 

 

Wer kann sich an mich wenden?

 

Menschen, die: 

  • Beschwerden über Ungleichbehandlung haben
  • Informationen und Auskünfte zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen benötigen
  • Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau geben wollen
  • auf die besonderen Probleme von Frauen im Bereich unserer Gemeinde hinweisen wollen

 

Martina Schrader

Gleichstellungsbeauftragte

 

Gemeinde Osternienburger Land

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Lindenstraße 16

06369 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Tel. 03 49 73/2 13 10

e-mail:

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