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3. Änderung Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 06.10.2023 im Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Osternienburger Land 14. Jahrgang, Nr. 10.

Planungsanlass des Bebauungsplanverfahrens der Gemeinde Osternienburger Land ist das konkrete Bauvorhaben der Eurowind Energy GmbH aus 22761 Hamburg, Stahltwiete 21a, südlich entlang der Bahntrasse ‚Köthen-Dessau‘ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und zu betreiben.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des FNP befindet sich

  • nördlich der B185

  • südlich entlang der Bahnstrecke ‚Köthen-Dessau‘

  • nordöstlich der Ortslage von Rosefeld

in den Gemarkungen von Reppichau und Libbesdorf der Gemeinde Osternienburger Land (siehe Übersichtskarte).

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung weist eine Größe von ca. 97 ha auf.

Die Flächen werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Die Erschließung der Freiflächenanlage erfolgt über vorhandene Wege bzw. Zufahrten.

Mit der Änderung des FNP wird das Planvorhaben zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie bauplanungsrechtlich vorbereitet. Das Vorhaben steht im Kontext zur Energiepolitik des Bundes, welche mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf die Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus regenerativen Energien ausgerichtet ist. Auch mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004 wurde die Absicht unterstrichen, energetische und klimaschützende Regelungen in der Bauleitplanung aufzunehmen.

Bei der Umsetzung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage soll entsprechend § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet werden. Im Rahmen der Planung sollen die privaten und öffentlichen Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander abgewogen werden. 

Insbesondere sind folgende Belange zu berücksichtigen:

  • die Errichtung und Sicherung von Photovoltaikanlagen zur energetischen Nutzung 

  • die Realisierung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ sowie den erforderlichen Ausgleichsflächen

  • die Erfüllung der Bedingungen und Kriterien gemäß EEG

  • die Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zum Klimaschutz

  • die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

  • die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes

  • die Entwicklung von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen und die Sicherung der hierfür erforderlichen Flächen.

Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Parallel zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03/2023 Sondergebiet Photovoltaikanlage „PV-Park Reppichau-Libbesdorf“ der Gemeinde Osternienburger Land, Ortsteile Reppichau und Libbesdorf.

Im weiteren Verlauf der Planung wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer einmonatigen Auslegung. Die Unterlagen können in der Zeit: 

vom 15. April 2024 bis einschließlich 24. Mai 2024

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Osternienburger Land, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden eingesehen werden:

Montag:                  von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:                von 9:00 bis 12:00

Mittwoch:                geschlossen

Donnerstag             von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag                    von 9:00 bis 12:00 Uhr

Jedermann ist zur Einsicht berechtigt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Während der Auslegungszeit können Anregungen, Hinweise und/oder Bedenken zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Osternienburger Land schriftlich oder mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch per E-Mail vorgebracht werden.

Außerdem können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Osternienburger Land unter

www.osternienburgerland.de /Bauleitplanung/Öffentliche Auslegung

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Osternienburger Land gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können. 

 

Lorenz

Bürgermeister

 

Übersichtskarte zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 - Begründung

Anlage 2 - Planzeichnung

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