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Wie werde ich Mitglied in der Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land?

Meldung aus Osternienburg
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Wissen wie man im Gefahrenfall handelt- das kann man unter anderem bei der Feuerwehr.

Es ist sehr wichtig und verdient unserer aller Hochachtung, dass Menschen bereit sind Ihre Freizeit für diesen guten Dienst an der menschlichen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen.

Ausgerüstet mit Wissen und gut durchtrainiert kann man sich und anderen Menschen das Leben retten.

Außerdem ist die Feuerwehr manchmal der einzige Ort einer Ortschaft, wo Gemeinschaft und Kameradschaft gepflegt werden.

 

Vielleicht haben auch Sie Lust mitzutun, Unglücke von Ihrem Wohnort abzuwenden, Brände zu löschen und Menschen vor Schaden zu bewahren

 

Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Osternienburger Land

Ein schriftlicher Antrag ist über den Ortswehrleiter an den Gemeindewehrleiter einzureichen.

Der Antrag kann auch in der Verwaltung der Gemeinde Osternienburger Land abgegeben werden.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung des Orts- und des Gemeindewehrleiters.

 

Vor der Entscheidung ist ein ärztliches Attest, in dem die gesundheitliche Eignung für den Einsatzdienst festgestellt wird, einzureichen. Die Kosten dafür trägt der Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Für die Kinderfeuerwehr kann ein Aufnahmeantrag ab einem Alter von 5 Jahren gestellt,

für die Jugendfeuerwehr kann eine Antragstellung ab einem Alter von 10 Jahren gestellt werden. In beiden Fällen ist die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr kann beendet werden durch

  • schriftliche Austrittserklärung
  • durch Tod
  • durch Übernahme von der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr oder zum aktiven Dienst; bei Erreichen des 65. Lebensjahres Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilung
  • durch Ausschluß bei fortgesetzter Verletzung der Dienstpflichten

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