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Heimat- und Kulturpflege


Allgemeine Informationen

Den Ortschaftsräten der Gemeinde Osternienburger Land werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die vom Ortschaftsrat entsprechend § 5 Nr. 5c der Gebietsänderungsvereinbarung (GÄV) als Zuschüsse zur Förderung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen und sportlichen Tradition sowie zur Förderung der örtlichen Vereinigungen und zur Förderung der Entwicklung des kulturellen Lebens in der Ortschaft eingesetzt werden können. Die Höhe bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft, sie wird jährlich mit dem Haushaltsplan der Gemeinde beschlossen.

 

Der Antrag ist vollständig auszufüllen.

 

Annahmeschluss der Anträge: 31.03. des laufenden Jahres


Rechtsgrundlagen

§ 5 Nr. 5 c Gebietsänderungsvereinbarung

 


Notwendige Unterlagen

Antrag zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln (vollständig ausgefüllt)


Gebühren

Es entstehen keine Kosten.


Ansprechpartner

Bürgermeister
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Anke Winzler
Zimmer 25 A
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28219
Telefax (034973) 28242


Formulare

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