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Elektronische Eingangsrechnung

Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung). Als Datenaustauschstandard wird vom Gesetzgeber die XRechnung vorgegeben. Für Rechnungen in diesem Format ist der elektronische Zugang bei mit der Leitweg-ID 15082256-0000-27 eröffnet. Rechnungsstellende werden gebeten sich auf dem Landes-Portal Sachsen-Anhalt zu registrieren und anzumelden. Per Upload ins Portal oder Mail an die Adresse kann die Rechnungsstellung erfolgen. Dieser zentrale Posteingang prüft die Rechnung auf technische Fehler/Viren und weist sie über die Leitweg-ID der Gemeinde Osternienburger Land zu.

 

Andere Rechnungsformate sind zulässig, soweit sie den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen und können direkt an gesendet werden.

 

ZUGFeRD Format: sichert eine medienbruchfreie Bearbeitung im Rechnungsworkflow der Gemeinde Osternienburger Land. Das heißt, diese Rechnungen werden erstellt, bearbeitet, weitergeleitet, bezahlt und archiviert ohne in Papierform vorzuliegen.

 

pdf-Format: wird wie bisher verarbeitet (nicht medienbruchfrei).

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