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Schiedsstelle der Gemeinde Osternienburger Land

Zur Erfüllung der Gemeinde Osternienburger Land obliegenden Aufgabe gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz LSA wurde am 26.09.2021 Frau Sina Böhme als Schiedsperson durch den Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land gewählt.

Die Direktorin des Amtsgerichts Köthen hat Frau Sina Böhme am 11.10.2021, für die Dauer ihrer 5-jährigen Amtszeit (2021-2026), in ihr Amt als Schiedsperson berufen.

 

Die Sprechstunde der Schiedsstelle der Gemeinde Osternienburger Land findet jeden letzten Donnerstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e, 06386 Osternienburger Land, OT Osternienburg, im Raum 27a statt.

Dort können sich alle in der Gemeinde wohnenden Bürgerinnen und Bürger an die Schiedsperson wenden.

 

Ein Antrag auf Schlichtung kann formlos oder per Antragsformular an oben angeführte Adresse geschickt werden.

Nach Eingang des Antrages wendet sich die Schiedsperson zur Erörterung des Sachverhaltes an den Antragsteller. Erst dann wird eine Gebühr von 75,00 Euro erhoben, die zunächst der Antragsteller zahlen muss.

 

Kennen Sie die Aufgaben von Schiedspersonen und Schiedsstellen?

In Sachsen-Anhalt ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen Schiedsfrau und Schiedsmann. Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen. Wenn Sie schon einmal von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) etwas gehört haben, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) können auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten. Sie sollten aber auch wissen, dass Sie die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, bzw. müssen und zwar dann, wenn es um vermögensrechtliche oder aus dem Nachbarrecht resultierende Ansprüche handelt (zum Beispiel Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten). Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich. Das Verfahren vor Schiedsstellen ist einfach und kostengünstig. Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen. Der Antrag auf Anberaumung eines Schlichtungs- oder Sühnetermins kann bei den zuständigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Kontakt

Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e
06386 Osternienburger Land OT Osternienburg

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