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Gemeinde Osternienburger Land

Das Wappen der Gemeinde Osternienburger Land

Blasonierung:

„Gespalten von Silber und Grün; vorn über einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer schwebend ein gesenktes rotes Schwert, dass zwei gekreuzte rot-silberne Federköcher überdeckt, aus denen grüne Pfauenfedern mit rot-gold-schwarzen Pfauenaugen ragen, hinten ein silberner Lindenzweig mit vierzehn Blättern.“

 

Erläuterung zum Wappen der Gemeinde Osternienburger Land

Die Zinnenmauer bezieht sich auf die Bedeutung des Namens Osternienburg, oster = Östlich, niew = neu und burg = Burg. Anstelle der Burg wurde eine Zinnenmauer gewählt. Im Wappen ist sie als Schildfuß auf 14 Steine inkl. Zinnen beschränkt. Eine Zahl die wie bei den Blättern des Lindenzweiges auf die 14 Ortschaften der Gemeinde verweist.

 

Schwert und Federköcher bilden den Bezug zum 1. Anhaltischen Fürsten. Das Osternienburger Land war unmittelbarer Teil des mittelalterlichen Gaus Serimunt, der ein Vorläufer des späteren Anhalt war. In ihm residierte der 1. Fürst von Anhalt, Heinrich I. -vormals als Graf, das heißt königlicher Rechtsvertreter, dessen erste Münzen ihm mit dem Schwert als Symbol seiner richterlichen Gewalt zeigen. Auch im Codex Manesse ist Heinrich der I. mit der ins Gemeindewappen übernommenen Helmzier mit Federgestell als sein Oberwappen abgebildet. Die 14 Ortschaften der Gemeinde werden auf der optisch rechten Schildhälfte durch 14 Blätter eines Lindenzweiges vertreten. Somit ist jeder Ort repräsentiert, wobei mit der Linde auf eine in der Gemarkung häufig vorkommende Baumart hingewiesen wird, wie auch auf den Umstand, dass die Linde für die slawischen Ethnien, die einst unser Land urbanisierten, ein kultischer Baum war, wie z. B. die Gerichtslinde.

 

Die Gemeindefarben sind grün-weiß.

 

 

Die Gemeinde Osternienburger Land liegt mitten in Sachsen-Anhalt.

 

Sie grenzt mit ihrem Territorium im Nordwesten an den Salzlandkreis, im Norden an die Stadt Aken, im Osten an die Bauhausstadt Dessau-Roßlau und im Süden an die Bach- und Kreisstadt Köthen (Anhalt). Das Territorium der Gemeinde umfasst ca. 139 km² und hat 8.893 Einwohner (Stand: 31.12.2014)

 

Nach der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg 1992 aus insgesamt 5 Mitgliedsgemeinden (Chörau, Elsnigk, Micheln, Osternienburg, Reppichau) wurde 1994 mit der Integration weiterer 4 Gemeinden (Diebzig, Dornbock, Drosa, Wulfen) ein Verwaltungsgebilde geschaffen, welches bis 2003 Bestand hatte.

Mit dem 01.01.2004 kam es durch den Beitritt der 4 Gemeinden Großpaschleben, Kleinpaschleben, Trinum, Zabitz aus der sich auflösenden Verwaltungsgemeinschaft „Ziethetal“ zu einer weiteren Vergrößerung. Im Jahr 2005 wurde die Gemeinde Libbesdorf aus der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Ziethetal“ aufgenommen.

Die 14 Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg beschlossen aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten 2009 eine Gebietsänderungsvereinbarung und somit die Bildung der Einheitsgemeinde Osternienburger Land zum 01.01.2010.

Telefon (034973) 282-0
Telefax (034973) 28240

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.osternienburgerland.de


Veranstaltungen

10.06.​2023

Lass mich Dein Badewasser schlürfen

Frech, frivole Show der 20er Jahre mit Bert Callenbach, Katrin Tröndle.
 

16.06.​2023 bis
18.06.​2023

Sportfest des Paschlewwer SV 1920 e.V.

Freitag 16.06.2023: 18:00 Uhr Turnier Alte Herren 20:00 Uhr gemütliches Beisammensein Samstag ... [mehr]
 

07.07.​2023 bis
09.07.​2023

18:00 Uhr
 

07.07.​2023

18:00 Uhr
 

Aktuelle Meldungen

Die Energiepreise steigen – hier finden Sie Hilfe

(12.09.2022)

Preissteigerungen für Strom und Heizung treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders, da sie einen größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Energie aufbringen müssen.

Haushalte mit niedrigem Einkommen, welche dies nicht finanzieren können, erhalten bei folgenden Stellen Hilfen:

 

BERATUNGSANGEBOTE

Bereich Köthen:                Allgemeine Sozialberatung der Malteser Hilfsdienste
                                          Lohmannstr. 29a, Tel. Nr. 03496/7004722

DRK Bürgerbüro, Schalaunische Str. 4, Köthen
Tel. Nr. 03496/5062668


Bürgeramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am Marktplatz 2 in Köthen, Tel. Nr. 03496/60-1891, -1892, -1893


Schuldnerberatung des AWO Kreisverbandes Köthen e. V.; Dr.-Krause-Str. 58-60 in Köthen, Tel. Nr. 03496/ 55 54 73

Energieberatung der Verbraucherzentrale, Marktstraße 1-3 in Köthen, Tel. Nr. 0800/809802400 (kostenfrei)

 

ANTRAGSTELLUNG AUF LEISTUNGEN

Erwerbstätige und -fähige Personen wenden sich bitte an die KomBA-ABI, sofern das laufende Einkommen nicht ausreicht den Bedarf zu decken und sofern kein Vermögen über 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person vorhanden ist (Vermögensgrenzen bis 31.12.2022).

Anträge auf Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter www.komba-abi.de oder sind bei der KomBA-ABI erhältlich.

 

Anträge auf Wohngeldleistungen können bei den zuständigen Wohngeldämtern beantragt werden. Zuständig sind folgende Ämter:

Stadt Köthen für Einwohner der Stadt Köthen, Kleine Wallstr. 2-5, Köthen, Tel. Nr. 03496425127

Landkreis Anhalt-Bitterfeld für alle Einwohner des Landkreises außer der Städte Bitterfeld-Wolfen und Köthen

Antragsformulare können unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main heruntergeladen werden.

Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern und den Allgemeinen Sozialberatungsstellen.


Bitte beachten Sie: Vermögende Personen haben keinen Anspruch auf Wohngeld (§ 21 WoGG). Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Für Erwerbsunfähige Personen und Rentner mit niedrigem Einkommen und Vermögen bis 60.000 EUR für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person vorhanden (bis 31.12.2022) ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Integration des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zuständig.

Anträge auf Leistungen finden Sie unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main


Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern und den Allgemeinen Sozialberatungsstellen. 

Bürgermeister sagt Danke

(18.10.2021)

Dank an alle Wahlhelfer

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Beschäftigten der Gemeinde sowie allen ehrenamtlichen Wahlhelfern für die gute Zusammenarbeit und für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlganges der Bundestagswahl am 26.09.2021. Durch die Arbeit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in guter Qualität konnte das endgültige Wahlergebnis des Wahlkreises 71 Anhalt zügig festgestellt werden.

Die Wahlvorstände waren auch zu dieser Wahl mit erfahrenen Personen und mit teils neu eingesetzten Bürgerinnen und Bürgern besetzt. Ich bedanke mich herzlich bei allen Wahlvorständen, Schriftführern und Beisitzern sowie allen weiteren Helfern. Ohne das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger wäre eine solche Wahldurchführung kaum möglich gewesen.

 

 

Stefan Hemmerling

Bürgermeister

Kreiswahlleiter sagen Danke

(15.06.2021)

Die Kreiswahlleiter bedanken sich für die Unterstützung und Hilfe bei der Durchführung der Landtags- und Landratswahlen am 06.06.2021. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten Schreiben.

[Schreiben Kreiswahlleiter]

elektronische Eingangsrechnung

(15.10.2020)

Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung). Als Datenaustauschstandard wird vom Gesetzgeber die XRechnung vorgegeben. Für Rechnungen in diesem Format ist der elektronische Zugang bei mit der Leitweg-ID 15082256-0000-27 eröffnet. Rechnungsstellende werden gebeten sich auf dem Landes-Portal Sachsen-Anhalt zu registrieren und anzumelden. Per Upload ins Portal oder Mail an die Adresse kann die Rechnungsstellung erfolgen. Dieser zentrale Posteingang prüft die Rechnung auf technische Fehler/Viren und weist sie über die Leitweg-ID der Gemeinde Osternienburger Land zu.

Andere Rechnungsformate sind zulässig, soweit sie den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen und können direkt an gesendet werden.

ZUGFeRD Format: sichert eine medienbruchfreie Bearbeitung im Rechnungsworkflow der Gemeinde Osternienburger Land. Das heißt, diese Rechnungen werden erstellt, bearbeitet, weitergeleitet, bezahlt und archiviert ohne in Papierform vorzuliegen.

pdf-Format: wird wie bisher verarbeitet (nicht medienbruchfrei).

Freies WLAN durch WiFi4EU Förderprogramm gestartet

(30.07.2020)

Freies WLAN ist jetzt an mehreren Standorten der Gemeinde Osternienburger Land verfügbar! 2018 startete die EU, damals noch nicht öffentlich beworben, ein Förderprogramm namens WiFi4EU, dass eine 100% Förderung von öffentlichen WLAN-Netzen ermöglicht. Bei der 1. Verlosungsrunde war die Bewerbung der Gemeinde Osternienburger Land direkt erfolgreich. Da nun eine der Voraussetzungen darin besteht einen vorhandenen Internetzugang zu nutzen, mussten befähigte Standorte ermittelt und ein technischer Partner für die Umsetzung gefunden werden. Sieger der daraufhin erfolgten Ausschreibung wurde die Münchner Firma The Cloud Networks Germany GmbH, die auch als Betreiber des WLAN-Netzes für zunächst 3 Jahre fungiert. An den Standorten Kleinpaschleben, Osternienburg, Reppichau und Wulfen wurden geeignete Bereiche gefunden, die aktuell schon mit ortsüblicher Bandbreite über das WLAN-Netz „WiFi4EU“ angebunden sind. Befindet man sich in Reichweite des Netzes und ist die WLAN Funktion des Endgerätes eingeschaltet, kann man ohne personalisierte Anmeldung anonym lossurfen. Dies ist eine weitere Bedingung der Europäischen Union als Fördermittelgeber. Die Gemeinde Osternienburger Land erhofft sich eine rege Nutzung des neuen Angebots von Bürgerinnen und Bürgern, bei öffentlichen Veranstaltungen sowie von Besuchern und Gästen.

 

WiFi4EU-Standorte:
Kleinpaschleben – Familienzentrum (außen)
Osternienburg – Gemeindeverwaltung (außen/innen)
Osternienburg – Aula in der Lindenstraße 16 (innen)
Reppichau – Eike-von-Repgow-Straße/ Kita (außen)
Reppichau – Gaststätte „Zur Morgengabe“ (außen)
Wulfen – Gemeindebüro (außen)
Wulfen – Dorfgemeinschaftshaus (außen/innen)

[Download]

Bauleitplanverfahren

(02.04.2020)

Die auslagepflichtigen Unterlagen für die aktuellen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Osternienburger Land

 

  • Bebauungsplan Nr. 02/2019 Sondergebiet Wochenendhausgebiet "Siedlerverein Löbitzsee"

 

  • Bebauungsplan Nr. 03/2019 Sondergebiet Photovoltaikanlage "Beiderseits der Bahnstrecke Köthen-Dessau"

 

  • Bebauungsplan Nr. 04/2019 Sondergebiet Photovoltaikanlage "Triftweg"

 

finden Sie auf der Homepage www.osternienburgerland.de unter der Rubrik „Bauleitplanung“.

 

Eine Einsichtnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB ist gemäß Auslegungserlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.03.2020 ohne Einschränkung während der üblichen Öffnungszeiten im Verwaltungsamt Zimmer 21A möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 034973 / 28215.

 

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Stellungnahmen, Anregungen, Hinweise oder Bedenken während der Auslegungszeit per Email unter oder per Fax: 034973 / 28241 einzureichen. Für Fragen zu den veröffentlichten Unterlagen werden Auskünfte während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Frau Klaus unter Tel. 034973 / 28215 erteilt.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit unter Einhaltung der jeweils gültigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  gegeben.

 

Hemmerling

Bürgermeister

 

 

Die leidige Sache mit dem Hundekot ...

(01.06.2019)

Aufruf an die Hundebesitzer!!!

 

Hundebesitzer haben viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern, aber teilen diese Freude auch alle Mitmenschen?

 

Durch „anstößige Hundekegel“ auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Der Konflikt zwischen Gassi führenden Hundehaltern und auf Hygiene bedachten Mitmenschen ist vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer sei aber auch gesagt, dass es auch jene gibt, die peinlich darauf bedacht sind, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen. Von sorglosen Hundebesitzern wird aber bemerkt: „Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?“ Nun die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolitische Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. Dass Hunde von Spielplätzen fernzuhalten sind, muss selbstverständlich sein, aber auch in öffentlichen Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Beschwerden. Von Diebzig über Drosa bis hin nach Chörau klagten die Bürger über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten. Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen und in Vorgärten koten. Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf den Friedhof oder den Spielplatz mitzunehmen und dort seine „Notdurft“ verrichten zu lassen. Mit Tierliebe und Tierschutz hat das nichts mehr zu tun, im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus.

 

Für alle Hundehalter sei es daher noch einmal gesagt: Hundekot ist Abfall - zu dessen Beseitigung der Verursacher sprich Hundehalter verpflichtet ist. Die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land regelt in § 5, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen bzw. diese entfernen müssen. Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden.

 

Ordnungsamt Osternienburger Land

 

bargeldlose Bezahlung ab 01.06.2019 möglich

(31.05.2019)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Mai wurden Sie bereits informiert, dass die Kasse der Gemeindeverwaltung Osternienburger Land zu den Zeiten der Verwaltung geöffnet hat:

 

Montag 

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 

9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

 

Ab dem 01.06.2019 steht Ihnen auch die bargeldlose Bezahlung mittels Kartenlesegerät in der Hauptkasse zur Verfügung.

 

gez. Gmell

Kassenverwalterin

Gemeinde Osternienburger Land und Stadt Aken haben die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle beschlossen

(29.05.2019)

Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) und der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land haben beschlossen eine gemeinsame Schiedsstelle mit Sitz in der Stadt Aken (Elbe), Bärstraße 50 einzurichten.

 

Als Schiedspersonen sind Herr Mirko Kretschmann (Vorsitzender der Schiedsstelle) und Herrn Sven Störger als weitere Schiedsperson tätig.

 

Da der Sitzungsraum der Schiedsstelle aufgrund des Brandes in der Bärstr. 50 derzeit nicht zur Verfügung steht, finden die Tagungen und Sprechstunden bis auf Weiteres im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Gemeinde Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e in 06386 Osternienburger Land OT Osternienburg statt.

 

An jedem letzten Donnerstag im Monat stehen die Schiedspersonen von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Sie können die Schiedspersonen auch telefonisch unter der Rufnummer 0175/1996249 er-reichen.

 

Ordnungsamt

Öffentlicher Aufruf zur Malaktion

(03.04.2019)

Es geht um die Buswartehäuschen in unseren Ortsteilen. Diese sehen oft nicht besonders schön aus. Dass lässt sich aber ändern.

 

Viele kleine und große Künstler haben schon zum schönen Aussehen dieser Häuschen beigetragen.

 

Wir rufen Sie auf: Machen Sie mit bei der Gestaltung des Bushaltehäuschens in Ihrem Ortsteil!

 

Muttis und Vatis mit Kindern, Omas und Opas mit ihren Enkeln, Vereine, Kindergärten, Jugendklubs, Hortgruppen und Schulklassen, aber auch einzelne Personen können sich beteiligen.

 

Die Grundierung der Flächen bereiten die Mitarbeiter des Bauhofes vor und die Farben bekommen Sie von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Melden Sie sich bitte bei Frau Klaus Tel. 034973/28215 oder Herrn Elze Tel. 034973/28214 im Verwaltungsamt der Gemeinde zur Teilnahme an. Geben Sie bitte einen Motivvorschlag an und lassen sich diesen von der Gemeinde bestätigen.

 

Sie müssen keine Künstler sein. Seien Sie mutig!

Helfen Sie mit, Ihrem Ortsteil einen bunten „Hingucker“ zu geben!

 

Die Namen der Maler werden, wenn gewünscht, an den Häuschen verewigt.

Foto zu Meldung: Öffentlicher Aufruf zur Malaktion

Breitbandausbauvertrag unterzeichnet

(31.01.2019)

Für die Breitbanderschließung der unterversorgten Ortsteile und Gewerbestandorte der Gemeinde Osternienburger Land konnte am 07. Januar 2019 der Breitbandausbauvertrag mit der Firma MDDSL Mitteldeutsche Gesellschaft für Kommunikation mbH aus Magdeburg unterzeichnet werden. Der Vertrag sieht die Realisierung der Maßnahme innerhalb von 19 Monaten vor. Sämtliche Haushalte der unterversorgten Ortsteile und Ortsbereiche der Gemeinde sollen anschließend über die Möglichkeit eines Internetzugangs mit mindestens 50Mbit/s Downloadgeschwindigkeit verfügen. Vorausgegangen waren eine Machbarkeitsuntersuchung und eine Markterkundung durch das zertifizierte Planungsbüro GRK Potsdam. Aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde wird das Vorhaben zu 100% gefördert. Dabei teilen sich Land und Bund die Förderung, es bedurfte also auch zweier Förderbescheide. Nachdem der letzte Bescheid im Dezember 2018 bei der Gemeinde eingegangen war, konnte nunmehr der Ausbauvertrag unterzeichnet werden.

 

Im Beisein von Rüdiger Kramer (GRK Potsdam) unterzeichnen Bürgermeister Stefan Hemmerling und Andreas Riedel (MDDSL) den Ausbauvertrag.

 

Die aus einer Ausschreibung erfolgreich hervorgegangene Fa. MDDSL wird in den nächsten Monaten die Planungen und die Wegesicherung abschließen. Im Jahresverlauf 2019 soll die notwendige Technik in den Ortsteilen errichtet bzw. ergänzt werden. Ab dem 4. Quartal 2019 sind die Tiefbauarbeiten geplant.

 

Als unterversorgt gelten Ortsteile, in denen die verfügbare Breitbandanbindung für Privatkunden weniger als 30 Mbit/s beträgt und für die kein Dienstleister einen ungeförderten, sog. Eigenausbau innerhalb von 36 Monaten zugesagt hat. In der Gemeinde Osternienburger Land tritt dies auf die Ortsteile Diebzig, Klietzen, Micheln, Rosefeld, Sibbesdorf, Thurau und Würflau zu sowie auf Teile von Elsnigk und Reppichau.

Grundsätzliches zum Breitbandausbau

(26.04.2018)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Breitbandausbau ist derzeit „in aller Munde“ und auch in unserer Gemeinde laufen dazu Maßnahmen bzw. sind geplant. Zahlreiche Anfragen per Telefon, E-Mail oder auch seitens der Ortschaftsräte zeigen, dass hier ein großer Informationsbedarf besteht. Nachdem ich zum Jahreswechsel 2017/18 hierzu bereits berichtet hatte, möchte ich Sie heute über den aktuellen Stand der Ausbauplanungen informieren, gleichzeitig aber auch Klärungen zu Begrifflichkeiten und Abläufen vornehmen, da es sich hier um ein komplexes und vielschichtiges Thema handelt.

 

Was bedeutet „Breitband“ im Sinne der Ausbauabsichten?

 

Die derzeitigen Diskussionen und Ausbaupläne meinen mit Breitbandversorgung die Verfügbarkeit von Internetdiensten mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 50Mbit/sek. Diese Geschwindigkeit kann erreicht bzw. übertroffen werden, ohne dass dazu Glasfaserleitungen für jeden Hausanschluss verlegt werden müssen. I. d. R. reicht die Glasfaseranbindung der sog. Kabelverzweiger zu den Hauptverteilern hierfür aus und ist neben der technischen Aufrüstung der Kabelverzweiger wesentliches Element des derzeitigen Ausbaus.

 

Kabelverzweiger sind die Schaltkästen oder -schränke in den Ortsteilen (kapazitätsbedingt einer oder mehrere pro Ortsteil), in denen die Kupferleitungen der Telekom-Hausanschlüsse zusammenlaufen. Hauptverteiler befinden sich u. a. in Osternienburg (Zum Bahnhof), im Park Wulfen oder auch zwischen Elsnigk und Reppichau. Über die Hauptverteiler erfolgt die übergeordnete Anbindung der Telekomleitungen gleicher Vorwahlbereiche. Dem entsprechend sind die Ortsteile mit der Telefonvorwahl 03496 an einen Hauptverteiler in Köthen angebunden.

 

Welche Aufgaben übernimmt die Gemeinde beim Breitbandausbau?

 

Angebot und Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgen privatwirtschaftlich, dies gilt auch für Breitbanddienste. Die Gemeinde tritt weder als Anbieter entsprechender Leistungen auf, noch stellt sie die notwendige Infrastruktur bereit. Verträge werden also auch zukünftig ausschließlich zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen geschlossen. Es besteht für die Haushalte auch nach dem Ausbau kein Zwang zum Abschluss entsprechender Verträge.

 

Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus ist stark von der Nachfrage und Inanspruchnahme entsprechender Dienste abhängig. Insbesondere in schwach besiedelten ländlichen Gebieten aufgrund langer Ausbaustrecken und der begrenzten Zahl potenzieller Nutzer ist der Ausbau unwirtschaftlich. Um alle Haushalte mit Breitbanddiensten zu versorgen, wurden daher Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene etabliert. Antragsberechtigt sind die unterversorgten Städte und Gemeinden.

 

Um Fördermittel zu erhalten, muss die antragstellende Kommune u. a. nachweisen, dass kein Anbieter zu einem freiwilligen (ungeförderten) Ausbau bereit ist. Für die notwendigen Vorplanungen und Untersuchungen hat die Gemeinde im Dezember 2016 einen ersten Förderbescheid erhalten und ein vom Land zertifiziertes Beratungsunternehmen beauftragt.

 

Im Rahmen einer sog. Marktkonsultation wurden Anfang 2017 die Anbieter von Breitbanddiensten zu ihren Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate (also bis ca. Ende 2019) befragt. In diesem Zusammenhang erklärte die Deutsche Telekom mit Schreiben vom 22.02.2017 ihre Bereitschaft zum (ungeförderten) sog. Regelausbau für die Mehrzahl der Ortsteile der Gemeinde.

 

Für die verbleibenden Ortsteile, teilweise auch abgegrenzte Bereiche oder einzelne Straßen (in Abhängigkeit von der Anbindung an den jeweiligen Kabelverzweiger), hat die Gemeinde Fördermittel für den Ausbau bei Land und Bund beantragt. Parallel dazu wurde eine Ausschreibung für die unterversorgten Ortsteile und Bereiche sowie Gewerbestandorte durchgeführt. Nach Auswertung der eingereichten Angebote hat der Gemeinderat beschlossen, die Firma „MDDSL Mitteldeutsche Gesellschaft für Kommunikation mbH“, Magdeburg, mit dem Ausbau zu beauftragen. Die durchgeführte Ausschreibung und Vergabe war Voraussetzung für den Erhalt der beantragten Förderung. Derzeit liegt der Gemeinde ein vorläufiger Bescheid des Bundes vor. Die endgültigen Förderzusagen werden bis Ende Juni erwartet.

 

Welchen Stand gibt es in den einzelnen Ortsteilen?

 

Ausbaustand und –absichten unterscheiden sich innerhalb der Gemeinde stark.

In den folgenden Ortsteilen ist die Breitbandversorgung aufgrund früherer Maßnahmen bzw. aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einem Hauptverteiler bereits verfügbar: Kleinpaschleben (teilweise), Mölz, Osternienburg (südl. Teil teilweise), Wulfen (teilweise). Für die Kabelverzweiger in Kleinpaschleben und Mölz hat die Deutsche Telekom lediglich die „Aufrüstung“ (statt des sonst erforderlichen „Eigenausbaus“) angekündigt.

 

In diesen Ortsteilen erfolgt der Regelausbau durch die Deutsche Telekom: Bobbe, Chörau, Dornbock, Drosa, Elsnigk (nördl. der Bahnlinie außer Gussek-Ring), Frenz, Großpaschleben, Libbesdorf, Maxdorf, Osternienburg (restl. Teil), Pißdorf, Reppichau (östlich der Straße „Zum Handgemahl“), Trebbichau, Trinum, Wulfen (restl. Teil).

 

Für 3 Teilbereiche hat die Deutsche Telekom bzw. ein von ihr beauftragtes Ingenieurbüro die Ausbauabsichten bereits konkretisiert oder in die Wege geleitet: Im Januar 2018 für die Ortsteile Bobbe, Dornbock, Drosa und Wulfen sowie für die Ortsteile Großpaschleben, Frenz, Maxdorf und Trinum. Für beide Maßnahmen hat die Deutsche Telekom die Realisierung im Jahr 2018 angegeben. Im Februar für weitere Erschließungsmaßnahmen in Osternienburg („Nahbereich“ des Hauptverteilers). Zu beachten ist, dass für die Glasfaseranbindung der Kabelverzweiger vorhandene Leerrohre genutzt werden, so dass die Bautätigkeit nicht immer offensichtlich ist bzw. nur örtlich begrenzt erfolgt.

 

Durch die Fa. MDDSL werden nach Erhalt der endgültigen Förderzusagen von Bund und Land und der anschließenden Beauftragung durch die Gemeinde folgende Ortsteile ausgebaut: Diebzig, Elsnigk (restl. Teil), Klietzen, Micheln, Reppichau (restl. Teil), Rosefeld, Sibbesdorf, Thurau, Würflau. Laut Aussagen der Fa. MDDSL ist mit einer Dauer des Ausbaus von insgesamt 19 Monaten zu rechnen, gebaut werden soll von Nordwesten nach Südosten, also voraussichtlich beginnend in Diebzig und endend in Rosefeld. Dies liegt in der Anbindung an bestehende Strukturen der Fa. MDDSL begründet.

 

Eine Sondersituation besteht im Ortsteil Zabitz. Für den von der Deutschen Telekom vorgesehenen Regelausbau hat diese dort keine Genehmigung der Bundesnetzagentur erhalten, da hier die Fa. „Breitbandnetz Sachsen GmbH“ den Ausbau beantragt und genehmigt bekommen hat. Da sich die genannte Firma weder im Vorfeld zu ihren Ausbauabsichten geäußert, noch am Ausschreibungsverfahren beteiligt hat, kann ich zum Stand des Ausbaus und zur Verfügbarkeit von Breitbanddienstleistungen in Zabitz keine genauen Angaben machen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Firma Breitbandnetz Sachsen GmbH, Bahnhofstr. 4, 01578 Riesa, Tel. 03525/52750-22, www.breitbandnetz-sachsen.de.

 

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Informationen, insbesondere bei unterschiedlichen Ausbauvorhaben innerhalb eines Ortsteils, auf den Angaben der Telekommunikationsanbieter beruhen und den derzeitigen Kenntnisstand der Gemeinde wiedergeben. Über die weitere Entwicklung werde ich Sie an dieser Stelle informieren.

 

gez. Hemmerling

Bürgermeister

 

Abfallentsorgung auf den Friedhöfen

(04.01.2018)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

es wurde festgestellt, dass vermehrt in den Abfallcontainern auf unseren Friedhöfen auch privater Rasenschnitt und Hausmüll entsorgt wird.

Wir weisen hiermit daraufhin, dass die Container nur für Friedhofsabfälle zur Verfügung stehen.

Jedem privaten Haushalt stehen zur Entsorgung seines Hausmülles die geeigneten Abfallgefäße zur Verfügung, welche regelmäßig geleert werden.

Die Friedhöfe sind kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde.

Die unerlaubte Entsorgung von Fremdmüll in den Containern führt dazu, dass ein erhöhter Mehraufwand für die Entsorgung anfällt. Dies spiegelt sich demzufolge auch in den entstehenden

Kosten wieder und diese müssen dann letztendlich von allen Friedhofsnutzern über die Friedhofsgebühren getragen werden. Wir appellieren daher an die Einsicht und Vernunft aller

Friedhofsnutzer und weisen darauf hin, dass die illegale Abfallentsorgung rein rechtlich als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

gez. Kunz

Friedhofswesen

Einrichtungen zur Durchführung von Ferienlagern im LK Anhalt-Bitterfeld gesucht

(03.01.2018)

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt, in den Sommerferien 2018 Ferienlager für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Anhalt – Bitterfeld haben, zu finanzieren.

 

Es werden Einrichtungen gesucht, die ihren Sitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld haben und über langjährige Erfahrungen bei der Durchführung von Ferienlagern verfügen.

Die Dauer der geplanten Ferienlager beträgt maximal 7 Tage. Der Teilnehmerbeitrag wird komplett vom Jugendamt getragen.

 

Alle interessierten Einrichtungen melden sich bitte bis 9. Februar 2018 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Anzugeben bzw. einzureichen sind folgende Daten und Unterlagen:

 

  • Zeitraum des Ferienlagers
  • Anzahl der Plätze
  • Kostenplan/Kostenkalkulation insgesamt und Kosten pro Person
  • Konzeption der Maßnahme

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

 

Frau Weber, Tel. Nr. 03496/601606

(E-Mail: cortina.weber@anhalt-bitterfeld.de)

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Jugendamt

Am Flugplatz 1

06366 Köthen

Der Bürgermeister informiert ...

(01.01.2018)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes, neues Jahr 2019! Dazu viel Glück und Gesundheit!

 

An dieser Stelle möchte ich erneut einen kleinen Ausblick auf das vor uns liegende Jahr wagen.

Da ist zunächst einmal der Wahlsonntag am 26. Mai 2019 zu erwähnen. Neben der Wahl zum europäischen Parlament endet auch die Kommunalwahlperiode in Sachsen-Anhalt. Neu zu wählen sind daher Kreistag Anhalt-Bitterfeld, der Gemeinderat sowie die 14 Ortschaftsräte. Im Amtsblatt Januar sowie in den kommenden Ausgaben finden Sie die notwendigen Informationen und Bekanntmachungen hierzu.

 

Ein Dauerthema ist auch der Breitbandausbau in der Gemeinde. Nachdem durch die Deutsche Telekom mit dem Ausbau in mehreren Ortschaften bereits begonnen wurde und auch im Amtsblatt November 2018 hierzu eine Pressemitteilung der Telekom veröffentlicht wurde, kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass die Gemeinde für den Ausbau der unterversorgten Ortsteile den noch fehlenden endgültigen Förderbescheid des Bundes im Dezember erhalten hat. Damit kann die Beauftragung der aus der Ausschreibung ermittelten Firma MDDSL aus Magdeburg zeitnah erfolgen und diese dann mit dem Ausbau beginnen. Hierfür sind maximal 19 Monate vertraglich vorgeschrieben. Da mich immer wieder Nachfragen erreichen, wer wann wo ausbaut, hier noch einmal die Ortsteile, in denen der Breitbandausbau durch MDDSL erfolgt: Diebzig, Klietzen, Micheln, Rosefeld, Sibbesdorf, Thurau und Würflau. Hinzu kommen Teile von Elsnigk und Reppichau, für die die Telekom keine vollständige Ausbauzusage gegeben hat.

 

Für Investitionen im Bereich der beiden Grundschulen inkl. Sportanlagen stehen der Gemeinde 2019 weitere Fördermittel in Höhe von ca. 170.000 € zur Verfügung, hinzu kommt ein Eigenanteil von 10%. Hier muss der Gemeinderat noch über die konkrete Verwendung entscheiden.

 

Die Fortsetzung des Straßenbaus in Chörau betrifft zwar als Kreisstraße eine Baumaßnahme des Landkreises, durch die gleichzeitige Erneuerung der Nebenanlagen stellt diese Maßnahme jedoch auch für die Gemeinde eine finanzielle Herausforderung dar. Ich hoffe daher, dass hierbei Zeit- und Kostenrahmen eingehalten werden, bringt eine solche Baumaßnahme doch auch immer Belastungen und Einschränkungen für die Anwohner mit sich.

 

Auch bei der weiteren Sanierung der Hochwasserschäden des Jahres 2013 wird es im Jahresverlauf Fortschritte geben. Nachdem zuletzt der Verbindungsweg zwischen Diebzig und Dornbock fast fertiggestellt werden konnte, wird im neuen Jahr u. a. die Sanierung des Triftweges in Wulfen erfolgen. Bei der Abarbeitung der einzelnen Maßnahmen sind vielfältige Bestimmungen und Begrenzungen zu berücksichtigen, so z. B. Genehmigungen der unteren Wasser- und Naturschutzbehörde, Bauzeitbeschränkungen, begleitende Vermessungen, Abhängigkeiten von Maßnahmen untereinander usw. Ich bitte daher um Verständnis und Geduld, wenn auch im nächsten Jahr (2020) noch Maßnahmen stattfinden werden.

 

Die Kinderbetreuung von der Krippe bis zum Hort war bereits 2018 häufig Thema in Gemeinderat, Verwaltung und den zuständigen Gremien. Dies wird sich auch 2019 fortsetzen. Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel auf Bundes- und Landesebene sorgen hierfür und sollen die Betreuungsqualität weiter verbessern. Ob die höheren finanziellen Zuweisungen aus Bund und Land zusätzlich auch noch zu einer Entlastung bei den Beiträgen führen, wird die nächste Kostenkalkulation zeigen. Ich bin gespannt… Der Förderantrag für den Kita-Neubau in Wulfen ist bisher nicht entschieden, ich hoffe hierzu jedoch auf Neuigkeiten im 1. Quartal 2019.

 

Ihr Bürgermeister

Stefan Hemmerling

Damit die 4. Jahreszeit beginnen kann – wir erinnern an die Winterdienstpflichten

(30.11.2016)

Die Gemeinde Osternienburger Land verfügt über eine einheitliche Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Darin ist geregelt, dass die winterliche Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die  Grundstückseigentümer bzw. Wohn- und Nutzungsberechtigten übertragen ist. Die Schneeberäumung gilt für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr und ist bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass als Streugut vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material Verwendung findet. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge genutzt werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Das Streuen mit Salz ist nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände gestattet. Im Rahmen der Beräumung sind die Straßenrinnen oder Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann. Darüber hinaus müssen die Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abgestumpft werden. Die Gemeinde ist dabei zur Bereitstellung von Streugut oder sonstigem abstumpfenden Material nicht verpflichtet. In einzelnen Ortsteilen befinden sich jedoch nach wie vor öffentliche Streugutbehälter, welche bis dato auch immer genutzt werden konnten. Da diese zum Teil in einem sehr schlechten Zustand sind und eine regelmäßige Befüllung durch die Kommune nicht zu gewährleisten ist, werden ab sofort die Streugutboxen nur noch vor öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten oder Friedhöfen platziert. Daraus ergibt sich eine ausschließlich kommunale Nutzung dieses Streusands, um die gemeindlichen Winterdienstpflichten zu erfüllen. Der Winterdienst auf Straßen fällt ebenfalls in unsere Zuständigkeit. Dabei erstreckt sich die Streupflicht jedoch nur auf Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zur Sicherung des Tagesverkehrs an gefährlichen oder verkehrswichtigen Stellen. Für eine Straße, die hauptsächlich dem Anliegerverkehr dient, besteht demnach keine Streupflicht. Dennoch sind die Bauhofarbeiter bemüht, auch diese Straßen im Rahmen ihrer Kapazitäten weitestgehend freizuhalten und zu beräumen. Der Sinn der Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich darauf, den Kraftfahrer bei verkehrsreichen Straßen vor nicht erkennbaren Gefahren, wie Eisglätte, zu schützen. Dennoch ist jeder selbst dafür verantwortlich, seine Fahrweise an die gegebenen Witterungsverhältnisse anzupassen.

Die Gemeinde hat ihre Vorbereitungen getroffen und die Sandlager gefüllt – helfen auch Sie, dass die 4. Jahreszeit nicht nur Last wird, sondern auch Freude macht!

 

Ordnungsamt Osternienburger Land                                 

Illegale Müllentsorgung im Osternienburger Land

(30.11.2016)

Auch in diesem Kalenderjahr häuften sich die Meldungen bezüglich illegaler Müllablagerungen im Osternienburger Land. Dies nahm die Gemeinde erneut zum Anlass sich an der Umweltaktion „Lets Clean Up Europe!“ im Mai 2016 zu beteiligen. Im Rahmen dieses Frühjahrsputzes sammelten nicht nur unsere Gemeindearbeiter mehrere Kubikmeter illegalen Abfall zusammen, sondern auch viele fleißige Hände von Mitgliedern der ortsansässigen Vereine. Der Dank gilt hiermit allen Beteiligten, die auf diesem Wege erheblich zur Verschönerung des Landschaftsbildes beigetragen haben. Inzwischen wurden erneut viele Rad- und Wanderwege durch Müllablagerungen verschandelt. Das illegale Ablagern von Grünschnitt oder sonstigem Abfall entlang der Silo-Anlagen in Pißdorf oder zwischen Elsnigk und Kleinzerbst scheint schon fast selbstverständlich zu sein. Was bleibt ist die Frage nach dem „Warum?“. Im Abfallentsorgungssystem des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist geregelt, dass jeder die Möglichkeit besitzt 2 x jährlich 2 m³ Sperrmüll kostenfrei abholen zu lassen. Die Abholung von Elektronikschrott und Haushaltsgeräten ist ebenfalls kostenlos möglich. Gefährliche Abfälle und Elektrokleingeräte werden mit dem Schadstoffmobil abgeholt. Illegale Müllentsorgung ist somit vollkommen unnötig und stellt eine Gefahr für Grundwasser, Luft, Gewässer, den Boden und somit für uns alle dar! Bereits kleinste Farbreste können in das Erdreich gelangen und durch Bodenverunreinigungen unsere Gesundheit schädigen. Da in den meisten Fällen der Verursacher nicht zu ermitteln ist, zahlt letztendlich die Allgemeinheit die Beräumungs- und Entsorgungskosten über die Abfallgebühren. Aus diesem Grund sollte jede illegale Abfallablagerung angezeigt werden, denn Müllentsorgung geht uns alle an – tragen auch Sie Ihren Teil zu einer sauberen Umwelt bei und halten Sie die Augen offen!

Ordnungsamt Osternienburger Land

Fahrausweiskontrollen bei der Schülerbeförderung

(27.09.2016)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu Beginn des Schuljahres 2016/17 wurden durch die Verkehrsunternehmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld verstärkt Kontrollen der Schülerbeförderung durchgeführt. Die Kontrollen haben gezeigt, dass die Schwarzfahrerquote steigt. Dieser Einnahmeverlust stellt die Qualität der Schülerbeförderung in Frage. Um eine Erhöhung der Fahrpreise zum Ausgleich der Schwarzfahrerquote zu vermeiden, sind wir gezwungen regelmäßig Ticketkontrollen (durch Busfahrer & Kontrollteams) durchzuführen und bei nicht vorhandenem Ticket von einem erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von bis zu 60 € Gebrauch zu machen.

 

Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, alle Kinder und Eltern noch einmal darauf hinzuweisen, dass bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein Fahrschein zwingend erforderlich ist.

Grundsätzlich erfolgt zukünftig bei Einstieg in den Bus eine Ticketkontrolle durch die jeweilige Fahrerin bzw. den jeweiligen Fahrer. Schülerinnen und Schüler, insbesondere ab Klasse 5, müssen daher ab sofort damit rechnen, dass bei fehlender Zeitkarte ein Einzelfahrschein gelöst werden muss oder eine Beförderung nicht stattfinden kann.

 

Darüber hinaus werden die Verkehrsunternehmen in den nächsten Monaten verstärkt Kontrollteams an Haltestellen oder in den Bussen einsetzen und konsequent Personen/ Schüler (auch im Grundschulbereich) kontrollieren und vom erhöhten Beförderungsentgelt Gebrauch machen. Da dieser Betrag bei vielen Kunden vor Ort nicht zahlbar ist, erhalten die jeweiligen Personen eine Quittung inkl. Kontodaten und Selbstauskunft, um den Forderungsbetrag einfordern zu können.

Um diesen Vorgang zu vermeiden, bitten wir alle Eltern darauf hinzuwirken, dass alle Schüler aller Altersstufen stets im Besitz eines gültigen Tickets sind. Dies gilt auch für Schüler, die im Besitz der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld ausgestellten Azubi-Monatstickets sind.

Aus gegebenem Anlass werden wir zeitnah ein Schreiben an die uns bekannten Elternhäuser versenden.

 

Ihre Vetter GmbH

Lust auf Besuch? - Paraguayische Austauschschüler suchen Gastfamilien!

(21.09.2016)

Die Schüler der Goetheschule Asunción (Paraguay) wollen gerne einmal deutsche Weihnachten erleben und den Verlauf von Jahreszeiten kennen lernen. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen paraguayischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) aus dem glücklichsten Land der Welt als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen.

 

Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler, den eigenen Alltag neu zu erleben. Warum Fußball in Paraguay Religion ist? Warum die Paraguayer das subjektiv größte Glücksgefühl aller Erdbewohner haben? Erfahren Sie aus erster Hand, von einem Land fernab ausgetretener Touristenpfade. Die paraguayischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und soll eine Schule in der Nähe Ihres Wohnortes besuchen. Die Schule sprechen wir mit Ihnen ab.

 

Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 26. November 2016 bis zum Samstag, den 25. März 2017. Wenn Ihre Kinder Paraguay entdecken möchten, laden wir ein, an einem Gegenbesuch unter Verwendung der Sommerferien 2017 teilzunehmen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 400, e-mail: ute.borger@humboldteum.de, www.humboldteum.de

 

Kulturförderung 2017

(13.09.2016)

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gewährt Zuwendungen für Projektvorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur an Vereine, Zirkel und Einzelpersonen, die sich entsprechend ihrer Zwecksetzung kulturell oder künstlerisch betätigen sowie an kreisangehörige Gemeinden, soweit sie ohne eine Zuwendung Projekte nicht oder nicht im notwendigen Umfang  durchführen können und diese der Bereicherung des kulturellen Lebens im Landkreis Anhalt-Bitterfeld dienen.

 

Anträge zur Kulturförderung für das Jahr 2017 können bereits ab sofort unter folgender Anschrift eingereicht werden:

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Dezernat für Ordnung, Bildung und Kommunales

A 40 / Schulverwaltungs- und Kulturamt

Am Flugplatz 1

06366 Köthen / Anhalt

 

Gemäß Ziffer 8.1 Absatz 1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 31.01.2008 endet die Einreichungsfrist am 01.12.2016.

 

Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie sind unter der angegebenen Anschrift erhältlich. Diese können jedoch auch per Email unter folgenden Adressen angefordert werden: angela.rothe@anhalt-bitterfeld.de oder elke.klemme@anhalt-bitterfeld.de.

Dem Förderantrag sind u. a. folgende Unterlagen beizufügen: eine Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan, eine Kopie der Vereinssatzung, eine Kopie des Eintrages in das Vereinsregister, ein aktueller Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie gültige Kostenangebote bei geplanten Anschaffungen.

Nähere Auskünfte zur Antragstellung können telefonisch unter 03496 – 601813 oder 03496 -601803 eingeholt werden.

Verhalten auf den Friedhöfen

(07.09.2016)

Abfallentsorgung und Bestimmungen der Urnengemeinschaftsanlagen

 

Es wurde festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt die Abfallbehälter auf den Friedhöfen der Gemeinde Osternienburger Land auch für die Entsorgung von privatem Hausmüll genutzt werden. Dies ist nicht gestattet. Die Behältnisse dienen ausschließlich der Entsorgung von Friedhofsabfällen.

 

Auf vielen unserer Friedhöfe befinden sich Urnengemeinschaftsanlagen. Diese sind für die anonymen Beisetzungen als Gemeinschaftsanlagen bzw. als Urnengemeinschaftsanlage mit ebenerdigen Namenstafeln gestaltet. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Betreten der Rasen- und Bestattungsfläche nicht gestattet ist. Blumensträuße, Blumenschalen und Trauerflor dürfen weder auf der Rasen- und Bestattungsfläche noch auf den ebenerdigen Namenstafeln abgelegt werden. Das Ablegen von Blumen und Trauerflor ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Ablagen außerhalb dieser Flächen, auf der Rasenfläche und der Namensplatte werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

 

Wir bitten um Kenntnisname und künftige Beachtung.

 

gez. Kunz

Sachbearbeiterin Friedhof

                                                                                                                        

 

Ferientage in Unternehmen – vom Praktikant zum Azubi

(06.09.2016)

Seit Schuljahresbeginn können sich Schüler anmelden

 

Nun schon zum vierten Mal initiieren Arbeitsagentur und EWG Anhalt-Bitterfeld die „Ferientage in Unternehmen“. „Wir bieten den Jugendlichen der 7. bis 12. Klassen die Möglichkeit in den Herbstferien vom 10. bis 14. Oktober 2016 die Unternehmen der Region mit den vielfältigen Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten vor Ort kennen zu lernen“, beschreibt Armin Schenk, Geschäftsführer der EWG Anhalt-Bitterfeld mbH die Aktionswoche.

 

Wiederholt bieten die Unternehmen in diesem Jahr auch Abiturienten Einblicke ins Management des Unternehmens an. Im letzten Jahr waren ca. 50 % der teilnehmenden Schüler Gymnasiasten.

 

„Mit dem Abitur in der Tasche seinen beruflichen Werdegang mit einer betrieblichen Ausbildung zu beginnen, ist nicht ungewöhnlich. Mit den in der Ausbildung erworbenen praktischen Kenntnissen ist eine gute Grundlage für ein mögliches Studium im Anschluss gegeben. Dabei unterstützen viele regionale Unternehmen die Jugendlichen“, so Sabine Edner, Chefin der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg.

 

Dass sich die Teilnahme auch für Abiturienten lohnt, erklärt Marcus Ramsch. Er ist Schüler des Heinrich-Heine-Gymnasiums in Wolfen und besucht die 12. Klasse.

 

Warum sind die „Ferientage in Unternehmen“ auf für Abiturienten interessant?

Sicherlich erwartet man von Abiturienten, dass sie studieren. Für mich ist es aber wichtig, dass ich erst eine Ausbildung absolviere, um praktische Erfahrung zu sammeln. Dass ich danach evtl. studiere, ist ja nicht ausgeschlossen.

 

Welches Unternehmen hast du besucht?

Ich habe im letzten Jahr das Zerbster Unternehmen KGM Konstruktiver Glas- und Metallbau Zerbst GmbH für zwei Tage besucht. Sicherlich hatte ich die Fahrstrecke von Zörbig, meinem Wohnort, bis nach Zerbst zu überwinden. Aber ich bin der Meinung, dass es wichtig ist, sich noch als Schüler ausreichend über den Ausbildungsberuf zu informieren.

 

Welchen Berufswunsch hast du?

Ich möchte einen Beruf erlernen, in dem ich gestalten kann, zum Beispiel im Metallbau als Technischer Systemplaner.

 

Welche Erfahrung hast du bei KGM GmbH machen dürfen?

Das Unternehmen hat mir sehr praxisnah einen Einblick in diesem Beruf gewährt. Als Ansprechpartner stand mir eine Auszubildende zur Seite. Auf diese Weise liefen unsere Gespräche rund um die Ausbildung und dem Tätigkeitsfeld auf Augenhöhe. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern haben wir ein eigenes Projekt bearbeitet. So konnten wir alle Produktionsschritte sehen.

 

Welches Fazit kannst du ziehen?

Schüler, die eine Ausbildung machen wollen, egal mit welchem Schulabschluss, haben die Möglichkeit, die Unternehmen in der Umgebung kennenzulernen. Dass es viele Unternehmen mit zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt, sieht man allein schon auf der Internetseite von Ferientage in Unternehmen.

 

Im Jahr 2016 öffnen 65 Unternehmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ihre Türen für Schülerinnen und Schülern. „Ab sofort haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich unter http://www.ferientage-in-unternehmen.de/ für die Termine in den Unternehmen anzumelden. Der Anmeldeschluss für die Schüler ist der 30. September 2016“, erläuterte Herr Schenk den Ablauf des Projektes. Insgesamt haben die Unternehmen an 126 Terminen fast 690 Plätze eingeräumt, wo sich die Jugendlichen die Unternehmen näher anschauen können.

 

Schülerinnen und Schüler können sich online anmelden:

http://www.ferientage-in-unternehmen.de/

Lust auf eine Fahrradtour? Dann können Sie diese in ihrer näheren Umgebung erleben!

(29.07.2016)

Zu empfehlen wäre eine Tour zu den offenen Kirchen in der Gemeinde Osternienburger Land. Sie können diesen kleinen Weg der offenen Kirchen bereits in Köthen, in der Sankt Jakob Kirche auf dem Marktplatz beginnen, weiter geht es dann nach Pißdorf, Elsnigk und Chörau. Dort finden Sie nicht eine Kirche, wie man sie üblicherweise kennt, vor, sondern hier steht ein Bethaus. Weiter fahren Sie zur Martin Luther Kirche nach Mosigkau. Alle Kirchen beinhalten in den Sommermonaten eine Bilderausstellung zu bestimmten Lutherzitaten. Gedanken zu unserem heutigen Leben hat der Köthener Kunstmaler Steffen Rogge in seine Bilder mit einfließen lassen. Alle Kirchen sind bis 31.10.2016 von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr täglich geöffnet und laden zum Verweilen ein. Vor jeder Kirche begrüßt Sie bereits eine Lutherfigur. Mancher mag sich schon gewundert haben, warum dort solch eine Holzfigur steht. Das ist das Wahrzeichen des kleinen Weges der offenen Kirchen mit Bilderausstellungen. Zwischen Elsnigk und Chörau befindet sich das Eike-von-Repgow-Dorf Reppichau. Der gesamte Ortskern ist ein Freilichtmuseum und lädt zum Besuch ein. Die deutsche Rechtsgeschichte in Bildern und Zitaten dargestellt finden Sie an vielen Häuserwänden, Skulpturen versinnbildlichen dabei manches Wort der Rechtsgeschichte.

 

Zwischendurch noch ein Eis geschleckt, Mittag gegessen oder Kaffee getrunken in einer Gaststätte, können Sie auch hier einen interessanten Tag in unserer Gegend verleben. Sie haben  dabei die Regionen  Anhalt (Köthen, Pißdorf, Elsnigk, Reppichau), Preußen (Chörau) und wieder Anhalt (Dessau-Mosigkau) bereist. In Dessau-Mosigkau befinden Sie sich dann schon im Dessau-Wörlitzer-Gartenreich und haben dabei insgesamt 18 km zurückgelegt. Die Tour in umgekehrter Richtung ist genau so schön.  Probieren Sie es!

 

Klaus

SB Tourismus

Verein Neue Wege e.V.

(27.07.2016)

Der im Jahr 1990 gegründete Verein hat sich bis heute mit seinen verschiedenen Projekten in der Sozialarbeit mit Straffälligen und Gefährdeten, mit differenzierten Tätigkeitsfeldern, etabliert. Der gemeinnützige Verein wird durch drei Vorstandsmitglieder vertreten und finanziert sich hauptsächlich über Bußgelder und Spenden.

 

 

Angebote des Vereins:

 

Geschäftsstelle Dessau-Roßlau:

Friedrich-Naumann-Str. 12

06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340-8505454

 

  • Projekt „ZEBRA“ (Soziale Beratung, Entlassungshilfe, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit)
  • Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“ (Jugend- und Erwachsenenbereich)
  • Wohnprojekt „Blitz“
  • Soziale Schuldnerberatung

 

Außenstelle Bitterfeld-Wolfen:

Straße der Jugend 16

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 03494-35356

 

  • Projekt „ZEBRA“ (Soziale Beratung und Entlassungshilfe)
  • Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“ (Erwachsenenbereich)
  • Wohnprojekt „Blitz“ inkl. Schuldnerberatung
  • Sozialer Trainingskurs

 

Außenstelle Köthen:

Dr.-Krause-Str. 58-60

06366 Köthen (Anhalt)

Tel.: 0176-57748031

 

  • Projekt „ZEBRA“ (Soziale Beratung, Entlassungshilfe, Vermittlung gemeinnütziger Arbeit)
  • Projekt „Täter-Opfer-Ausgleich“ (Erwachsenenbereich)
  • Wohnprojekt „Blitz“
  • Sozialer Trainingskurs

 

Detaillierte Projektbeschreibungen, Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der Homepage des Vereins: www.gefährdetenhilfe-dessau.de

 

 

Spendenkonto:

 

Stadtsparkasse Dessau

IBAN: DE42 8005 3572 0115 0027 74

BIC:   NOLADE21DES

 

Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA)

(08.02.2016)

Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

(HundeG LSA)

Information zum Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot

 

Mit der Änderung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren zum 01. März 2016 (HundeG LSA; Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr. 27 vom 02.11.2015) sei insbesondere auf den § 3 Absatz 4 HundeG LSA hinzuweisen. Darin heißt es: „Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 sind verboten.“. Als gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 2 HundeG LSA werden die Rassen Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden eingestuft. Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 5 HundeG LSA handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 4 HundeG LSA gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 2 HundeG LSA züchtet, vermehrt oder mit diesen handelt.

 

Ordnungsamt Osternienburger Land

Wie werde ich Mitglied in der Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land?

(01.07.2015)

Wissen wie man im Gefahrenfall handelt- das kann man unter anderem bei der Feuerwehr.

Es ist sehr wichtig und verdient unserer aller Hochachtung, dass Menschen bereit sind Ihre Freizeit für diesen guten Dienst an der menschlichen Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen.

Ausgerüstet mit Wissen und gut durchtrainiert kann man sich und anderen Menschen das Leben retten.

Außerdem ist die Feuerwehr manchmal der einzige Ort einer Ortschaft, wo Gemeinschaft und Kameradschaft gepflegt werden.

 

Vielleicht haben auch Sie Lust mitzutun, Unglücke von Ihrem Wohnort abzuwenden, Brände zu löschen und Menschen vor Schaden zu bewahren

 

Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Osternienburger Land

Ein schriftlicher Antrag ist über den Ortswehrleiter an den Gemeindewehrleiter einzureichen.

Der Antrag kann auch in der Verwaltung der Gemeinde Osternienburger Land abgegeben werden.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Träger der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung des Orts- und des Gemeindewehrleiters.

 

Vor der Entscheidung ist ein ärztliches Attest, in dem die gesundheitliche Eignung für den Einsatzdienst festgestellt wird, einzureichen. Die Kosten dafür trägt der Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Für die Kinderfeuerwehr kann ein Aufnahmeantrag ab einem Alter von 5 Jahren gestellt,

für die Jugendfeuerwehr kann eine Antragstellung ab einem Alter von 10 Jahren gestellt werden. In beiden Fällen ist die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

 

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Feuerwehr kann beendet werden durch

  • schriftliche Austrittserklärung
  • durch Tod
  • durch Übernahme von der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr oder zum aktiven Dienst; bei Erreichen des 65. Lebensjahres Wechsel in die Alters- und Ehrenabteilung
  • durch Ausschluß bei fortgesetzter Verletzung der Dienstpflichten

Foto zu Meldung: Wie werde ich Mitglied in der Feuerwehr der Gemeinde Osternienburger Land?

Die leidige Sache mit dem Hundekot ...

(01.07.2015)

... Aufruf an die Hundebesitzer!!

 

Hundebesitzer haben viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern, aber teilen diese Freude auch alle Mitmenschen?

Durch "anstößige Hundekegel" auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Der Konflikt zwischen gassiführenden Hundehaltern und auf Hygiene bedachten Mitmenschen ist vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer sei aber auch gesagt, dass es auch jene gibt, die peinlich darauf bedacht sind, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen.

 

Von sorglosen Hundebesitzern wird aber bemerkt: "Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?"

Nun die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass  die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. Dass Hunde von Spielplätzen fernzuhalten sind, muss selbstverständlich sein, aber auch in öffentlichen Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.

 

In den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Beschwerden. Von Diebzig über Drosa bis hin nach Chörau klagten zahlreiche Bürger über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten.

Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen und in Vorgärten koten.

Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf den Friedhof oder den Spielplatz mitzunehmen und dort seine „Notdurft“ verrichten zu lassen.

Mit Tierliebe und Tierschutz hat das nichts mehr zu tun, im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus.

 

Also für alle Hundehalter sei es noch einmal gesagt:

Hundekot ist Abfall - zu dessen Beseitigung der Verursacher sprich Hundehalter verpflichtet ist. Die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land regelt in § 5, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen bzw. diese entfernen müssen.

Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Foto zu Meldung: Die leidige Sache mit dem Hundekot ...

Straßenumbenennung in der Einheitsgemeinde Osternienburger Land ab 01.07.2014 (Postanschrift und Postleitzahl)

(11.05.2015)

Straßenumbenennungen

 

Mit Beschluss in der Sitzung des Gemeinderates Osternienburger Land vom 24.04.2013, Beschluss-Nr. 18-4/2013 und der Sitzung vom 29.05.2013, Beschluss-Nr. 23-5/2013 hat der Gemeinderat die Änderung der Straßennamen in den Ortsteilen Bobbe, Diebzig, Dornbock, Drosa, Elsnigk, Frenz, Großpaschleben, Kleinpaschleben, Klietzen, Libbesdorf, Maxdorf, Micheln, Osternienburg, Pißdorf, Reppichau, Rosefeld, Thurau, Trebbichau, Trinum, Wulfen, Würflau und Zabitz beschlossen.

 

Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der postalischen Erreichbarkeit ist die Einheitsgemeinde Osternienburger Land verpflichtet, Straßen mit mehrfach vorhandenen Namen umzubenennen und Anpassungen bei den Hausnummern vorzunehmen. Bei der Umbenennung der Straßen wurden unterschiedliche Ansätze zugrunde gelegt. Hierbei wurden der Erhalt der örtlichen Identität, Belastungen der Bürger, Anliegeranzahl, Verwechslungsgefahr, Verkehrsfunktion, die Anzahl der Gewerbetreibenden in den betreffenden Straßen und die finanziellen Auswirkungen der Anpassungsfolgen berücksichtigt.

 

Um zu gewährleisten, dass in einem Notfall Notarzt, Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehr schnell und direkt an ihren Einsatzort kommen, darf im gesamten Gebiet der Einheitsgemeinde ein Straßenname nur einmal existieren. Eine Änderung der Straßennamen ist auch für die Postzustellung notwendig. Seitens der Deutschen Post wird für die Gemeinde Osternienburger Land eine  einheitliche Postleitzahl vergeben, welche 06386 lautet und ab 01.07.2014 für alle Ortsteile zu verwenden ist.

 

Adressschreibweise:

Max Mustermann

jeweiliger Ortsteil (dieser kann eingeführt werden, wird jedoch  

für die postalische Bearbeitung nicht verwendet)

Musterstraße 1                          

06386 Osternienburger Land

 

Für die Anwohner der Grundstücke fallen bei der Änderung des Personalausweises keine Kosten an. Laut Rücksprache beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden auch für die Umschreibung der KFZ-Zulassung keine Kosten erhoben. Weiterhin werden die Änderungen der Straßenbezeichnung oder Hausnummer an folgende Versorgungsträger weitergeleitet: Finanzamt Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, enviaM Köthen, MIDEWA Köthen, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, Abwasserzweckverband Aken, Abwasserzweckverband Ziethetal und an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Dessau-Rosslau.

 

Hausnummernvergabe

 

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Osternienburger Land vom 29.05.2013; 26.06.2013 und 30.10.2013 wurden nachfolgende Umnummerierungen beschlossen.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr und der postalischen Erreichbarkeit ist die Gemeinde Osternienburger Land verpflichtet, im Zuge der Straßenumbenennung auch eine Anpassung bei den Hausnummern vorzunehmen.

Der Ortsteil Libbesdorf ist zum besseren Verständnis vollständig aufgeführt, da eine komplette Umbenennung der Straßen erfolgte.

Durch die mehrfache Vergabe von Hausnummern im OT Sibbesdorf ist auch hier eine direkte Zuordnung erfolgt.

 

Bei der Hausnummernänderung gilt entsprechend § 8 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land, dass die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem ½ Jahr neben der neuen Hausnummer angebracht sein darf. Die alte Nummer ist rot zu durchkreuzen, jedoch so, dass sie noch lesbar ist.

 

Die Straßenumbenennung und Hausnummernvergabe treten zum 01. Juli 2014 in Kraft.

 

Die Übersichten zur Straßenumbennung und Hausnummernvergabe finden sie in den Anlagen:

Straßenumbenennungen Stand 16.02.2015

Straßenumbenennungen Karten

Hausnummernvergabe Übersicht

Hausnummernvergabe Sibbesdorf

 

Hemmerling

Bürgermeister

 

Ansprechpartner: Frau Henschke - Liegenschaften    

Änderung von Fahrzeugscheinen im Zuge der Straßenumbenennungen

(17.07.2014)

Info des LK Anhalt-Bitterfeld vom 07.07.2014

 

Straßenumbenennung in der Gemeinde Osternienburger Land

- Änderung der Fahrzeughalterdaten –

 

Mit Erlass vom 22. Dezember 2009 teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachen- Anhalt den Kfz-Zulassungsbehörden mit, dass bei der Änderung des Namens des Wohnortes bzw. der Straße sowie der Hausnummer aus Anlass der Gemeindegebietsreform eine sofortige Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht erforderlich ist.

 

Es reicht aus, wenn diese Änderungen bei der nächsten von dem Fahrzeughalter selbst veranlassten Befassung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), z.B. bei technischen Änderungen oder Ausstellung von Ersatzpapieren, durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingetragen werden.

 

Die Änderung der Halterdaten ist in diesem Zusammenhang gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt.

 

Henschke

Liegenschaften

Hinweise zur Postanschrift

(27.07.2011)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Gemeinderat Osternienburger Land hat den Vorschlag der Verwaltung zur Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen nach ausführlicher Diskussion in den Ortschaftsräten und Ausschüssen in der Sitzung am 22. Juni 2011 mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt es bei den bisherigen Straßenbezeichnungen.

 

Da die Vergabe einer einheitlichen Postleitzahl von der Deutschen Post nur bei Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßennamen erfolgt wäre, bleiben demnach auch weiterhin die bisherigen Postleitzahlen der ehemals selbstständigen Gemeinden bestehen:

 

Die Postleitzahl 06386 gilt für die Ortsteile: Chörau, Elsnigk, Würflau, Libbesdorf, Rosefeld, Osternienburg, Sibbesdorf, Pißdorf, Micheln, Trebbichau, Klietzen und Reppichau.

 

Die Postleitzahl 06369 gilt für die Ortsteile: Diebzig, Dornbock, Bobbe, Drosa, Großpaschleben, Frenz, Kleinpaschleben, Mölz, Zabitz, Thurau, Maxdorf, Trinum und Wulfen.

 

Um die eindeutige Zuordnung der Adressangaben und Postsendungen für das Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land zu gewährleisten, ist künftig die Angabe des Ortsteiles notwendig. Wir empfehlen Ihnen daher folgende Adressgestaltung:

 

Name

Ortsteil

Straße, Hausnummer

06… Osternienburger Land (zutreffende Postleitzahl)

 

Beispiel 1:

Muster GmbH

OT Elsnigk

Musterstr. 11

06386 Osternienburger Land

 

Beispiel 2:

Max Muster

OT Wulfen

Musterstraße 22

06369 Osternienburger Land

 

Die gleiche Empfehlung gilt auch für Geschäftspost (Briefbögen, Visitenkarten etc.) sowie notwendige Mitteilungen für Ihren Schriftwechsel.

 

Die Gemeindeverwaltung Osternienburger Land nutzt für die Erledigung ihrer Aufgaben zahlreiche Anwendungsprogramme und prüft derzeit die Umstellung der dabei verwendeten Adressdateien. Die neue Schreibweise wird daher je nach Aufwand schrittweise in den nächsten Monaten eingeführt.

 

gez. Hemmerling

Bürgermeister

Foto zu Meldung: Hinweise zur Postanschrift

Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

(26.07.2011)

Bekanntmachung der Gemeinde Osternienburger Land über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetz

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

 

Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.

1. Familiennamen

2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift

 

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.

Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 38 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Nach § 62 des Wehrpflichtgesetzes ist die Datenübermittlung nach § 58 des Wehrpflichtgesetzes so vorzunehmen, dass die Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2012 volljährig werden, bereits bis zum 31. Oktober 2011 übermittelt werden.

Um Betroffenen die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts zu ermöglichen, erfolgt die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrpflicht in diesem Jahr nicht vor dem 31. August 2011.

 

Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Osternienburger Land, OT Osternienburg, Meldebehörde, Rudolf-Breitscheid-Str. 32 e, 06386 Osternienburger Land schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

 

 

Einwohnermeldeamt

Die ersten 2 Kindertagesstätten der Gemeinde Osternienburger Land erhielten Zertifikate für den Abschluss der Qualifizierungsinitiative „Bildung elementar“

(08.06.2011)

Am 23.05.2011 wurden in Elsnigk den Erzieherinnen der Naturkindertagesstätte „Kinderparadies“ Elsnigk und den Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Eike-von-Repgows-Zwergenhaus“ Reppichau die Zertifikate über die Teilnahme an der Qualifizierungsinitiative „Bildung elementar“ übergeben.

 

Von August 2010 bis Februar 2011 nahmen die Kolleginnen an der Qualifizierungsinitiative des Landes Sachsen-Anhalt teil, mit der bis 2013 möglichst allen Kindereinrichtungen eine Qualitätssteigerung der pädagogischen Arbeit ermöglicht werden soll.

 

Am 23.05.2011 überreichte der Bürgermeister der Gemeinde Osternienburger Land, Stefan Hemmerling (CDU), den Einrichtungen die Zertifikate zum Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Fortbildung. Er verband dies mit Worten des Dankes und der Anerkennung für die geleistete Arbeit und für die Bereitschaft, sich berufsbegleitend zu qualifizieren.

 

Das Besondere an dieser Fortbildung ist, dass alle Erzieherinnen einer Einrichtung sich gemeinsam auf der Grundlage ihrer jeweiligen Ausbildung und Berufserfahrung mit den neuesten pädagogischen Inhalten und Anforderungen auseinandersetzen. Theorie und Praxis werden in Beziehung gesetzt und auf die konkreten Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen bezogen bearbeitet.

 

Dadurch wurde es möglich, die Erzieherinnen der beiden Einrichtungen in ihrer Professionalität zu stärken und sichergestellt, dass die Inhalte der Fortbildung, wie das Bildungskonzept unter den Bedingungen des gesellschaftlichen Wandels und die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern konkret in die tägliche Arbeit mit den Kindern einfließen.

 

Diese Fortbildungsmaßnahme, die für jede Erzieherin einen Umfang von 100 Stunden hatte, wurde ermöglicht mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des aus dem ESF kofinanzierten operationellen Programms, womit unter anderem die Honorare für die Fortbildungsreferentin gefördert werden.

 

Die Gemeinde plant diese Fortbildung bis 2013 in allen kommunalen Kindereinrichtungen durchzuführen.

 

 

Jeanette Streuber

Hauptamtsleiterin

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Der Bürgermeister informiert:

(03.06.2011)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Osternienburger Land,

 

heute möchte ich Sie erneut über die Arbeit der Verwaltung informieren und gleichzeitig auf die kommenden Höhepunkte des Gemeindelebens in den einzelnen Ortschaften hinweisen.

 

Das Pfingstfest steht vor der Tür und damit auch viele Veranstaltungen und Feste, die traditionell um diesen Termin herum stattfinden. Auf unserer Homepage und auf den Seiten des Amtsblattes Juni werden Sie dazu zahlreiche Einladungen und Bekanntmachungen entdecken. Mit der Organisation und Vorbereitung dieser Veranstaltungen ist immer viel Aufwand und ehrenamtliches Engagement vor Ort verbunden. Ich danke daher allen Beteiligten, Helfern und Sponsoren für ihre Arbeit und Unterstützung. Gleichzeitig bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde um eine rege Teilnahme. Denn eine möglichst große Zahl an Gästen und Besuchern lässt die Festveranstaltungen zum Erfolg werden und ist Bestätigung und Dank für alle, die sich dabei engagieren.

 

Vor einigen Monaten hatte ich Ihnen an gleicher Stelle angekündigt, Sie über laufende bzw. geplante Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zu informieren. Mit der Verabschiedung des Haushaltes 2011 hat der Gemeinderat die rechtlichen Voraussetzungen für die Investitionen geschaffen. In der Praxis gestaltet sich die Umsetzung jedoch schwierig, da sich der überwiegende Teil der Investitionen nur mit Fördermitteln umsetzen lässt. In den letzten beiden Jahren wurden diese jedoch trotz zahlreicher Anträge nur vereinzelt gewährt. Leider ist auch für dieses Jahr keine Änderung dieser Förderpolitik absehbar. Ich kann Ihnen daher derzeit nicht beantworten, ob bzw. wann die beantragten Maßnahmen positiv beschieden werden und anschließend realisiert werden können. Zu den beantragten Fördermaßnahmen zählen u. a. die vollständige Dämmung der Grundschule in Wulfen, die Umnutzung des KfL-Geländes in Osternienburg zum Bauhof und auch mehrere Straßenausbaumaßnahmen.

 

Als positives Beispiel für den weiteren Fortgang der Sanierungsmaßnahmen möchte ich auf das Gebäude Zabitzer Straße 1 im Ortsteil Kleinpaschleben hinweisen (siehe Foto). Neben der Grundschule Kleinpaschleben sind hier u. a. der Hort, das Jugendfreizeitzentrum sowie Räume für Ortschaftsrat und Ortsbürgermeister untergebracht. Trotz begonnener Sanierung durch die ehemalige Gemeinde Kleinpaschleben wurde im letzten Jahr noch ein umfangreicher Sanierungsbedarf am Objekt festgestellt, insbesondere bei der Gebäudeisolierung (Dämmung, Fenster), der Elektroversorgung und den Sanitäranlagen im Hortbereich. Zudem wurden erhebliche Nässeschäden im Kellerbereich des Hauses festgestellt. Für die vollständige Dämmung und die Erneuerung der Fenster wurde im letzten Jahr ein Förderantrag gestellt und auch positiv beschieden, so dass dieser Teil der Arbeiten in den nächsten Tagen fertig gestellt wird. Mit Rücklagen der ehemaligen Gemeinde Kleinpaschleben war es möglich, einen ersten Bauabschnitt zur Erneuerung der elektrischen Anlagen im Gebäude zu realisieren, gleiches gilt für die Trockenlegung des Speisesaales im Keller des Gebäudes. Aufgrund der großflächigen Nässeschäden in diesem Bereich musste der Speiseraum allerdings verkleinert werden. Die vormals angedachte Sanierung der Terrasse erwies sich als wirtschaftlich nicht vertretbar, hier sollen künftig ein Abbruch und eine Neugestaltung des Außenbereichs erfolgen. Auch die Erneuerung der sanitären Anlagen hat der Ortschaftsrat auf seine Prioritätenliste gesetzt. Sämtliche Maßnahmen werden die Bedingungen für die Nutzer verbessern und dienen dem Erhalt des Schulstandortes. Darüber hinaus sollen Einsparungen im Energieverbrauch auch den Gemeindehaushalt entlasten.

 

Ich lade Sie nochmals herzlich zu allen Veranstaltungen der Ortschaften und Vereine ein und wünsche dazu natürlich bestes Wetter und viel Erfolg. Für die bevorstehenden Pfingstfeiertage wünsche ich Ihnen alles Gute und auch ein wenig Zeit zur Erholung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Bürgermeister

Stefan Hemmerling

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Brennkörbe - offene Feuer im Freien

(10.05.2011)

Aus aktuellem Anlass und verstärkten Bürgeranfragen hier noch einmal die Begriffs-bestimmung zu offenen Feuern im Freien aus dem Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld vom 27.03.2009:

 

„Zu offenen Feuern im Freien zählen u. a. Traditionsfeuer (Oster-, Mai-, Sonnenwend- und Johannisfeuer), Lagerfeuer und sonstige offene Feuer im Freien.“

 

Während Traditions- und Brauchtumsfeuer öffentliche Feuer sind zur Pflege von Tradition und Brauchtum werden im privaten Bereich verstärkt u. a. handelsübliche Feuerschalen, Feuerkörbe, Aztekenöfen verwendet.

Dazu steht im o. g. Amtsblatt unseres Kreises:

„Handelsübliche Feuerschalen, -körbe, Aztekenöfen u. ä. sind im Sinne des Immissions-schutzrechtes „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärmegewinnungs- und Gemütlichkeitsfeuer dienen.

Sie dürfen bestimmungsgemäß nur mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden.

Zulässiges Brennmaterial ist in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs.1 Nr. 4 der BImSchV) oder Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3Abs.1 Nr. 5a der BImschV).

Die Verwendung dieser darf nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen“.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

 

gez. Scherbaum

Ordnungsamt

Sand, Sand, Sand ...

(25.03.2011)

Nachdem der letzte Winter außer Kälte auch viel Schnee und Glätte brachte, wurde auch entsprechend viel Streusalz eingesetzt.

Wir bitten alle Grundstücksbesitzer bzw. Mieter ihrer Straßenreinigungspflicht entsprechend den örtlichen Satzungen nachzukommen.

Insbesondere die Regenabflussrinnen sollten einem Frühjahrsputz unterzogen werden. Der nächste Starkregen kommt bestimmt und jeder ist froh, wenn er von Überschwemmungen verschont bleibt.

Dazu ist Ihre Mithilfe erforderlich.

 

gez. Scherbaum

Ordnungsamt

Durchführung von Brauchtumsfeuern

(24.03.2011)

In der neu gegründeten Gemeinde Osternienburger Land werden überwiegend Osterfeuer durchgeführt.

In einem Ort ist es Tradition ein Maifeuer (ursprünglich aus dem Walpurgisfeuer entstanden) am Vorabend des 1. Mai abzubrennen.

Die Verantwortlichkeit für die Durchführung liegt bei den Ortschaften bzw. Vereinen oder Institutionen. Sehr oft ist die Freiwillige Feuerwehr oder der Feuerwehrverein der Veranstalter.

Die Gemeinde Osternienburger Land kommt ebenso wenig wie Privatpersonen als Durchführender in Frage. Das hängt mit der Absicherung der Veranstaltung sowie Versicherung und Haftung bei Schäden zusammen.

 

In der Anmeldung des Feuers sind konkret der Name des Veranstalters und der Name des Verantwortlichen sowie die Erreichbarkeit anzugeben.

Alle Brauchtumsfeuer sind bei der Gemeindeverwaltung in Osternienburg im Ordnungsamt anzumelden. Dazu ist das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt bis spätestens 14 Tage vor Durchführung des Feuers abzugeben.

Der Veranstalter erhält eine Anmeldebestätigung und ein Merkblatt zur Durchführung.

Eine Genehmigung oder Gestattung für das Feuer wird nicht erteilt. Die Gemeinde informiert die Einsatz-, Leit- und Rettungszentrale, das zuständige Umweltamt und das Polizeirevier per Sammelliste.

Für die Durchführung von allen anderen offenen Feuern im Freien muss man sich an den Landkreis (Umweltamt/Abfallbehörde) wenden (Lagerfeuer, Bekämpfung von Schädlingen/Feuerbrand usw.).

Die Auflagen für offene Feuer im Freien sind in jedem Falle zu beachten und einzuhalten.

Auf keinen Fall dürfen irgendwelche Dinge, die der Abfallentsorgung unterliegen, verbrannt werden. Für die vollständige Entsorgung der Reste (Holzasche, verkohlte Reste) ist der Veranstalter verantwortlich. Hier sollte schon im Vorfeld Vorsorge getroffen werden, indem kontrolliert wird. Eine Sichtkontrolle mit Foto durch Vertreter des Ordnungsamtes erfolgt zusätzlich vor dem Abbrennen.

Oft wurde in der Vergangenheit nicht beachtet, die Zustimmung des Eigentümers und evtl. Pächters einzuholen. Für die Gemeindeflächen, die durch die örtlichen Vereine meistens genutzt werden, sind dazu die Ortsbürgermeister ermächtigt worden.

Beachten Sie bitte bei der Durchführung den § 6 „Offene Feuer im Freien“ der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Osternienburger Land“.

Die verantwortungsvolle Vorbereitung und Durchführung der Traditionsfeuer ist Voraussetzung dafür, dass nicht aus dem geplanten Festfeuer ein Schadensfeuer wird.

 

gez. R. Heide

Ordnungsamt

Foto zu Meldung: Durchführung von Brauchtumsfeuern

Wahlen, Straßenumbenennung

(24.03.2011)

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

beim letzten Mal habe ich Sie an dieser Stelle aufgefordert, Ihr Wahlrecht am 20. März auszuüben und mitzuentscheiden, welche Parteien und Politiker in den nächsten fünf Jahren die weitere Entwicklung unseres Bundeslandes bestimmen sollen. Diese Wahl liegt nun hinter uns. Erfreulich ist die auch in unserer Gemeinde höhere Wahlbeteiligung als beim letzten Wahlgang 2006 sowie die Tatsache, dass der Einzug einer rechtsextremistischen Partei in den Landtag von den Wählern verhindert wurde. Mein Dank gilt allen ehrenamtlichen Wahlhelfern und den einbezogenen Beschäftigten der Gemeinde für Ihr Engagement und den reibungslosen Ablauf der Wahl.

 

Nicht nur im Landtag, sondern auch in unserer Gemeinde sind noch viele Aufgaben vom Gemeinderat und seinen Ausschüssen abzuarbeiten. Derzeit wird z.B. in den Ausschüssen intensiv über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen beraten. Darüber hinaus sind weitere Satzungen zu vereinheitlichen.

 

Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Gemeinderat auch über die Umbenennung von Straßen im Zuge der Gebietsreform zu entscheiden. In der neuen Gemeinde Osternienburger Land kommen jetzt einige Straßennamen mehrfach vor, so dass eine eindeutige Postzustellung bzw. Adressangabe nicht mehr möglich ist. Die Beibehaltung der zwei bisher gültigen Postleitzahlen ist nicht möglich. Durch den einheitlichen Namen der Gemeinde würde dies auch nicht zur Eindeutigkeit führen. Nur die zusätzliche Angabe des Ortsteiles würde eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Diese ist jedoch eine freiwillige Angabe, über deren Gebrauch nicht der Empfänger einer Postsendung, sondern der Absender entscheidet. Als Empfänger kann niemand sicherstellen, dass alle Absender diese zusätzlich notwendige Information vorhalten und auch benutzen. Ich denke dabei natürlich nicht an den Schriftverkehr von Privatpersonen, sondern an Arbeitgeber, Krankenkassen, Banken, Versicherungen, Behörden oder Gerichte. Die Umbenennung von mehrfach vorkommenden Straßennamen halte ich daher für unbedingt notwendig. Umbenennungen im Zuge der Gebietsreform werden auch in vielen anderen Kommunen unseres Landkreises sowie der Nachbarlandkreise bereits durchgeführt bzw. diskutiert.

In den vergangenen Wochen wurden die Ortschaftsräte der betroffenen Ortschaften hierzu angehört, neben Vorschlägen der Verwaltung wurde ausdrücklich um eigene Vorschläge für neue Straßennamen gebeten. Die Ortschaftsräte haben hiervon in unterschiedlichem Maße Gebrauch gemacht, die generelle Entscheidung zur Umbenennung wird von den Ortschaftsräten zum Teil befürwortet und zum Teil abgelehnt. Für die in den kommenden Monaten vorgesehene Beratung im Gemeinderat bzw. in den Ausschüssen werden die eingereichten Vorschläge geprüft und wenn möglich berücksichtigt.  

 

Für die bevorstehenden Osterfeiertage wünsche ich Ihnen erholsame Stunden bei hoffentlich schönstem Frühlingswetter!

 

Ihr Bürgermeister

 

Stefan Hemmerling

Mieterinformation zur Abfallentsorgung

(27.01.2011)

Müllentsorgung seit 01.01.2011

 

Seit 01.01.2011 erfolgt die Müllentsorgung über die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH. Durch die Festlegung der neuen Müllvarianten haben sich auch Änderungen für die Mieter ergeben.

 

Der Vermieter konnte zwischen 5 Abfallvarianten und 2 Möglichkeiten der Mülltonnenkennzeichnung wählen. Bei den Abfallvarianten hat sich der Vermieter immer für die vergleichbar ähnliche Variante aus dem Vorjahr entschieden. Hatte bereits ein Mietobjekt eine Biotonne, so wurde auch wieder die Variante mit dieser Tonne gewählt.

 

Die Mülltonnenkennzeichnung kann durch Banderolen oder mittels Aufkleber erfolgen, die auf dem Deckel der Mülltonne angebracht werden. Für einige Mietobjekte wurden Banderolen gewählt, hier wurde im Vorfeld mit einem Mieter gesprochen, der sich bereit erklärt hat, am Tag der Entsorgung die vollen Kübel mit Banderolen zu versehen und diese zur Abholung bereitzustellen.

In einigen Mietobjekten werden die Mülltonnen durch Aufkleber gekennzeichnet, in diesen Fällen können bei jeder Abfuhr alle gekennzeichneten Kübel zur Entsorgung bereitgestellt werden.

 

Mit der Einführung der neuen Abfallentsorgung wird jeder Mieter angehalten, Müll sparsam zu produzieren und eine strenge Mülltrennung durchzuführen (gelber Sack).

Zusätzliche gelbe Säcke erhalten Sie zukünftig im Kundenbüro Köthen, Marktplatz 2, Tel.: 0 34 94/7 99 99 -53 und -54. (Nachzulesen im Abfallkalender 2011.)

 

Bei den gewählten Varianten 3 oder 4 stehen jedem Mieter nur noch 60 Liter Restmüll pro Person und Monat zur Verfügung. Bis zum 30.12.2010 waren es 80 Liter pro Person und Monat. Sollte in den nächsten Wochen festgestellt werden, dass die gewählte Variante mit 60 Liter Restmüll für einige Mietobjekte nicht ausreichend ist, dann kann eine andere gewählt werden. Jedoch wird diese Variante für alle Mieter noch teurer. Aus diesem Grund sollte sich jeder Mieter über eine bewusste Mülltrennung Gedanken machen.

 

Wohnungsverwaltung

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Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen"

(01.12.2010)

Fahne gegen Gewalt an Frauen

 

Jährlich am 25. November ist der internationale Gedenktag „Nein zu Gewalt an Frauen“.

 

Um die Öffentlichkeit auf diesen internationalen Gedenktag aufmerksam zu machen, werden seit 10 Jahren bundesweit Fahnen des Vereins „terre de femme“ gehisst. Terre de femme ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für die Rechte der Frau einsetzt.

 

Auch hier in Osternienburg wollen wir mit unserer Aktion ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen im häuslichen Bereich setzen.

Schätzungen zufolge wird jede dritte bis fünfte Frau Opfer häuslicher Gewalt, wobei die Dunkelziffer sehr hoch ist. Gewalt macht krank – körperlich und seelisch.

Häusliche Gewalt ist weder ein Tabu-Thema noch „Privatsache“, sondern ein kriminelles Unrecht.

Mit der Fahnenaktion wollen wir nicht nur auf die Problematik aufmerksam machen und die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, sondern auch auf Hilfsstrukturen hinweisen, um Gewalt effektiv bekämpfen zu können.

Wir Gleichstellungsbeauftragten sind auch immer Ansprechpartnerinnen und Wegweiserinnen.

 

M. Schrader

Gleichstellungsbeauftragte

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Der nächste Winter kommt bestimmt - wie steht es mit dem Winterdienst

(16.11.2010)

1. Privater Winterdienst

Räum- und Streupflicht der Anwohner

 

  • In allen Ortschaften der Gemeinde Osternienburger Land ist die winterliche Räum- und Streupflicht für Gehwege durch die jeweilige Ortssatzung auf die Grundstückseigentümer bzw. Wohn- und Nutzungsberechtigten übertragen.

 

  • Schneeberäumung und Abstumpfung haben in der Zeit von 7-20 Uhr, notfalls mehrmals zu erfolgen

 

  • Zum Streuen ist abstumpfendes Material zu verwenden - Salz oder sonstige aufrauende Stoffe dürfen nur bei besonders begründeten klimatischen Verhältnissen (z. Bsp. Eisregen) verwendet werden

 

  • Die Straßenrinnen und Straßenläufe sind so freizumachen, dass das Schmelzwasser abfließen kann. Die geräumten Flächen vor den Grundstücken sind so aufeinander abzustimmen, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Gehwegflächen gewährleistet ist.

 

2.         Kommunaler Winterdienst

 

  • Rechtsgrundlage für den kommunalen Winterdienst bildet das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Danach obliegt Gemeinden öffentliche, gemeindeeigene Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu beräumen und bei Schnee – und Eisglätte zu streuen. Für Bundes- und Landesstraßen in unserem Territorium liegt die Zuständigkeit bei den Autobahnstraßenmeistereien Plötzkau bzw. Sandersdorf, für Kreisstraßen ist die Keisstraßenmeisterei des Landkreises ABI zuständig.

 

  • Die Streupflicht besteht nur für Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zur Sicherung des Tagesverkehrs an gefährlichen oder verkehrswichtigen Stellen (Dringlichkeitsstufe 1).Für eine fast ausschließlich dem zahlenmäßig begrenzten Anliegerverkehr dienende Straße im Randbereich besteht keine Streupflicht.

 

  • Straßen, die nicht verkehrswichtig sind, aber als Zufahrten eine gewisse Verkehrsbedeutung haben, können in die Dringlichkeitsstufe 2 in den gemeindlichen Streuplan aufgenommen werden, bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Kommune.

 

  • Der Sinn der Verkehrssicherungspflicht besteht nicht darin, für den Kraftfahrer verkehrssichere Straßen zu schaffen, sondern beschränkt sich darauf, ihn bei verkehrsreichen Straßen vor nicht erkennbaren Gefahren, bei denen sich die Glätte besonders auswirkt, zu schützen. Das heißt – jeder Kraftfahrer hat in Eigenverantwortung seine Fahrweise den Straßen – und Witterungsverhältnissen anzupassen bis dahin, dass bei entsprechender Wetterlage ggf. nicht zwingend notwendige Fahrten unterbleiben.

 

Ordnungsamt

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Die Sache mit dem Hundekot - Aufruf an die Hundebesitzer!!

(08.11.2010)

Hundebesitzer haben viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern, aber teilen diese Freude - auch alle Mitmenschen?

 

Durch "anstößige Hundekegel" auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Der Konflikt zwischen gassi führenden Hundehaltern und auf Hygiene bedachten Mitmenschen ist vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer sei aber auch gesagt, dass diese peinlich darauf bedacht sind, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen.

 

Von sorglosen Hundebesitzern wird aber bemerkt: "Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?"

Nun die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. Dass Hunde von Spielplätzen fernzuhalten sind, muss selbstverständlich sein. Aber auch in öffentlichen Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.

 

In den vergangenen Wochen mussten sich die Ortschaftsräte  mehrerer Ortsteile der Gemeinde Osternienburger Land viele Klagen über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten  anhören.

Mitbürger lassen  ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen und in Vorgärten koten.

Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf den Friedhof oder den Spielplatz  mitzunehmen und dort seine „Notdurft“ verrichten zu lassen.

 

Mit Tierliebe und Tierschutz hat das nichts mehr zu tun - im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus.

 

Also für alle Hundehalter sei es noch einmal gesagt:

Hundekot ist Abfall  - zu dessen Beseitigung der Hundehalter verpflichtet ist.  Die Gefahrenabwehrverordnung  der Gemeinde Osternienburger Land regelt in § 5 Abs. 3, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen bzw. diese  entfernen müssen.  Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbuße  geahndet werden.

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Störquelle Lärm

(05.11.2010)

1. Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20.00 Uhr mäht.

Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Sondergebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebiete, Gebiete für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20.00 und 7.00 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häckslern jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

 

2. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten mit Umweltkennzeichen

Besonders lärmintensive Gartengeräte mit Umweltzeichen (diese erkennen Sie an einer stilisierten Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte) dürfen ebenfalls nicht an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20.00 und 7.00 Uhr im Freien benutzt werden.

Lärmintensive Gartengeräte in diesem Sinn sind Freischneider und Grastrimmer/ Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor.

 

3. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten ohne Umweltkennzeichen

Tragen die vorgenannten Geräte nicht das Umweltzeichen der EU, gelten folgende (erweiterte) Ruhezeiten:

an Sonn- und Feiertagen

sowie an Werktagen zwischen 7.00 und 9.00 Uhr,

von 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 7.00 Uhr.

 

4. Achten sie bei dem Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung

Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Kaufen Sie nur Geräte mit den niedrigsten Schallleistungspegeln.

Soweit möglich, sollten daher in dicht besiedelten Gebieten vorzugsweise Elektrorasenmäher eingesetzt werden.

 

Ordnungsamt

Gleichstellungsbeauftragte für Osternienburger Land bestellt

(25.08.2010)

Gleichstellungsbeauftragte frauenfreundlich – nicht männerfeindlich!

 

In der Gemeinde Osternienburger Land war gemäß § 15 Frauenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erstmals eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Seit dem 23.06.2010 habe ich diese Aufgabe übernommen.

 

Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beizutragen. Ich bin damit Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen unserer Gemeinde. Ich bin zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort.

Dazu gehören z. B. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es geht also um Beratung von Frauen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

 

Brauchen wir so etwas heute noch?

 

Ja, denn:

  • Frauen verdienen im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer, sie haben geringere Aufstiegschancen
  • Frauen sind immer noch überwiegend allein zuständig für Haushalt und Kindererziehung
  • Frauen werden immer noch Opfer von körperlicher und seelischer Gewaltanwendung

 

 

Wer kann sich an mich wenden?

 

Menschen, die: 

  • Beschwerden über Ungleichbehandlung haben
  • Informationen und Auskünfte zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen benötigen
  • Anregungen zur Verbesserung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau geben wollen
  • auf die besonderen Probleme von Frauen im Bereich unserer Gemeinde hinweisen wollen

 

Martina Schrader

Gleichstellungsbeauftragte

 

Gemeinde Osternienburger Land

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