Der Gemeinderat der Gemeinde Osternienburger Land hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 abschließend den Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan (Neuaufstellung – betreffend gesamtes Gemeindegebiet), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht gefasst.
Der Flächennutzungsplan wurde am 11.06.2021 (Aktenzeiche n: 305.1.3-21101-256/ABI) durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Referat Bauwesen, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit einer Auflage und zwei Hinweisen genehmigt.
Die Auflage wurde vor dieser Bekanntmachung eingearbeitet.
Die Erteilung der Genehmigung wird im Amtsblatt der Gemeinde Osternienburger Land Nr. 9/2021 vom 03.09.2021 bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Flächennutzungsplan in Kraft.
Ich weise darauf hin, dass die bisher geltenden Flächennutzungspläne mit ihren Änderungen der Ortsteile Osternienburg mit Sibbesdorf und Pißdorf, Chörau, Wulfen, Drosa, Micheln mit Trebbichau und Klietzen, Kleinpaschleben mit Mölz, Großpaschleben mit Frenz gleichzeitig außer Kraft treten.
Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Osternienburger Land sowie die Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung können gemäß § 6 Abs. 5 im Bauamt der Gemeinde Osternienburger Land, Zimmer 21 a in 06386 Osternienburger Land, Rudolf-Breitscheid-Str. 32e während der Sprechzeiten
Montag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
Freitag |
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Sollte aufgrund von Pandemieschutzbestimmungen der Zugang zur Verwaltung eingeschränkt sein, muss folgendes beachtet werden:
Die Einsichtnahme der Unterlagen kann dann nach vorheriger Terminabsprache mit dem Bauamt der Gemeinde Osternienburger Land erfolgen (Telefonnummer 034973/28215 oder 034973/28230).
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit bei Inkraftsetzung des Flächennutzungsplanes auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzungen von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen der unter § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 benannten Vorschriften unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Osternienburger Land unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
gez. Hemmerling Siegel
Anlage 2 - Planzeichnung Teilbereich 1
Anlage 2 - Planzeichnung Teilbereich 2
Anlage 2 - Planzeichnung Teilbereich 3
Anlage 2 - Planzeichnung Teilbereich 4
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Chörau
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Diebzig
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Dornbock-Bobbe
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Drosa
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Elsnigk
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Frenz
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Großpaschleben
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Kleinpaschleben
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Klietzen
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Libbesdorf
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Maxdorf
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Micheln
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Mölz
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Osternienburg A4
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Osternienburg A3
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Pißdorf
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Reppichau
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Rosefeld A4
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Rosefeld A3
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Sibbesdorf
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Trebbichau
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Trinum
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Wulfen
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Würflau
Anlage 3 - Planzeichnung Ortslage Zabitz-Thurau
Anlage 4 - Baulücken einzelne Ortsteile
Anlage 4 - Baulücken Dornbock-Bobbe
Anlage 4 - Baulücken Großpaschleben
Anlage 4 - Baulücken Kleinpaschleben