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Jeder Straßenanlieger hat einen Anspruch auf eine Zufahrt, diese darf nicht verwehrt werden, jedoch können seitens der Gemeinde Osternienburger Land als Straßenbaulastträger, Auflagen für die Zufahrt erlassen werden.
Eine Zweitzufahrt wird nur in Ausnahmefällen gestattet und ist dementsprechend zu begründen.
- Lageplan / Skizze mit Abmessungen insbesondere Breite der
Zufahrt (2-fach)
- Foto
35,00 €
Verwaltungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Osternienburger Land
Raik Elze
Zimmer 6
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28214
(034973) 28241