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Änderung der Zufahrt


Allgemeine Informationen

Jeder Straßenanlieger hat einen Anspruch auf eine Zufahrt, diese darf nicht verwehrt werden, jedoch können seitens der Gemeinde Osternienburger Land als Straßenbaulastträger, Auflagen für die Zufahrt erlassen werden.

Eine Zweitzufahrt wird nur in Ausnahmefällen gestattet und ist dementsprechend zu begründen.


Notwendige Unterlagen

- Lageplan / Skizze mit Abmessungen insbesondere Breite der 

  Zufahrt (2-fach)

- Foto


Gebühren

35,00 €

Verwaltungsgebühr entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Osternienburger Land


Ansprechpartner

Sachgebiet 4 - Bauwesen
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Raik Elze
Zimmer 6
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28214
Telefax (034973) 28241


Formulare

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