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Maklererlaubnis


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über

•  Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
• den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,  


oder Bauvorhaben

• als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
• als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will,  


bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 43 c Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

Auszug aus dem Register bei juristischen Personen 
Gewerbezentralregisterauskunft 
Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 

 


Gebühren

110,- € bis 1.650,- € (in Abhängigkeit vom Umfang der Erlaubnis)

Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Europäischer Sozialfonds

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