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Versteigerergewerbe


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Rechtsgrundlagen

§ 34 b Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

•  Führungszeugnis (Belegart 0 - zur Vorlage bei Behörden) 
•  Gewerbezentralregisterauszug 
•  steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 

 


Gebühren

Die Höhe der Kosten ist unterschiedlich und richtet sich nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes.


Ansprechpartner

Sachgebiet 3 - Sicherheit und Ordnung
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Formulare

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