Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes ist bei der Gewerbebehörde anzuzeigen. Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Notwendige Unterlagen
bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass
bei juristischen Personen: Kopie des Handelsregisterblattes
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