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Die Anmeldung eines Hundes ist erforderlich:
· wenn der Hund älter als drei Monate ist
· bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
· bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten
Für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden wird eine Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der Gemeinde Osternienburger Land erhoben.
Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
(034973) 28224
(034973) 28240