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Gewerbesteuer


Allgemeine Informationen

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen oder aus Kapitalgesellschaften erzielen.
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.

Gewerbesteuererklärungen sind im Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde.


Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz, Haushaltssatzung der Gemeinde Osternienburger Land


Gebühren

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz.


Ansprechpartner

Sachgebiet 2 - Finanzen
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg

Kathrin Lobodasch
Zimmer 3
Rudolf-Breitscheid-Straße 32 e
06386 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Telefon (034973) 28224
Telefax (034973) 28240

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