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Waldbrandgefahrenstufe 4 ausgerufen - Osterfeuer sind untersagt

Ab 16.04.2025 gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 4 – somit sind alle privaten und von Vereinen beantragten und genehmigten Traditionsfeuer (Osterfeuer) in der Gemeinde Osternienburger Land untersagt.

 

In den vom Ordnungsamt der Gemeinde Osternienburger Land erteilten Genehmigungen für angemeldete, private Brauchtumsfeuer/Osterfeuer/Lagerfeuer ist in Punkt 9 der Nebenbestimmungen bereits darauf hingewiesen worden, dass ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 keine Feuer mehr durchgeführt werden dürfen.

 

Sofern die Waldbrandgefahrenstufe wieder heruntergesetzt wird, bleibt die Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers bestehen.

 

Über die aktuelle Wandbrandgefahrenstufe können Sie sich jederzeit beim Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt unter 

https://www.arcgis.com/apps/dashboards/0f1b1a23ebd04a3dbd14b76a981d8006

informieren.

 

 

gez. Lorenz

Bürgermeister

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