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Ab 19.04.2025 gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 2 – somit dürfen alle privaten und von Vereinen beantragten und genehmigten Traditionsfeuer (Osterfeuer) in der Gemeinde Osternienburger Land stattfinden.
gez. Lorenz
Bürgermeister