Gleichstellungsbeauftragte frauenfreundlich – nicht männerfeindlich!
In der Gemeinde Osternienburger Land war gemäß § 15 Frauenförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erstmals eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Seit dem 23.06.2010 habe ich diese Aufgabe übernommen.
Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Männern und Frauen beizutragen. Ich bin damit Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen unserer Gemeinde. Ich bin zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort.
Dazu gehören z. B. Frauenförderung im Erwerbsleben, der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es geht also um Beratung von Frauen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Brauchen wir so etwas heute noch?
Ja, denn:
Wer kann sich an mich wenden?
Menschen, die:
Martina Schrader
Gleichstellungsbeauftragte
Gemeinde Osternienburger Land
Bibliothek
Lindenstraße 16
06369 Osternienburger Land/OT Osternienburg
Tel. 03 49 73/2 13 10
e-mail: