Ortsteil Zabitz | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteOrtschaft Mölz | zur StartseiteOrtschaft Maxdorf | zur StartseiteOrtschaft Thurau | zur StartseiteOrtschaft Würflau | zur StartseiteOrtschaft Rosefeld | zur StartseiteOrtschaft Rosefeld | zur StartseiteVerwaltungsgebäude Osternienburger Land | zur Startseite
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Die Sache mit dem Hundekot - Aufruf an die Hundebesitzer!!

Die Sache mit dem Hundekot - Aufruf an die Hundebesitzer!! (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Die Sache mit dem Hundekot - Aufruf an die Hundebesitzer!!

Hundebesitzer haben viel Freude an ihren vierbeinigen Begleitern, aber teilen diese Freude - auch alle Mitmenschen?

 

Durch "anstößige Hundekegel" auf Gehwegen, Grünflächen und sogar in den Sandkästen der Kinderspielplätze werden viele Mitbürger verärgert. Der Konflikt zwischen gassi führenden Hundehaltern und auf Hygiene bedachten Mitmenschen ist vorprogrammiert. Zur Ehrenrettung zahlreicher Hundebesitzer sei aber auch gesagt, dass diese peinlich darauf bedacht sind, dass ihre Hunde nichts Anstößiges in der Öffentlichkeit hinterlassen.

 

Von sorglosen Hundebesitzern wird aber bemerkt: "Wozu zahle ich eigentlich Hundesteuer?"

Nun die Hundesteuer in der Bundesrepublik muss nicht dafür entrichtet werden, dass die Hundefäkalien entfernt werden. Die Hundesteuer ist vielmehr ein Regulativ dafür, dass sich die Anzahl der Hunde in Grenzen hält. Es handelt sich hierbei also um eine gesundheitspolizeiliche Maßnahme, nicht zuletzt deshalb, weil Hundekot eine gefährliche Infektionsquelle für bestimmte Erkrankungen ist. Dass Hunde von Spielplätzen fernzuhalten sind, muss selbstverständlich sein. Aber auch in öffentlichen Spiel- und Liegewiesen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.

 

In den vergangenen Wochen mussten sich die Ortschaftsräte  mehrerer Ortsteile der Gemeinde Osternienburger Land viele Klagen über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten  anhören.

Mitbürger lassen  ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen und in Vorgärten koten.

Hemmungslose Hundehalter schrecken nicht davor zurück ihre „Gefährten“ selbst auf den Friedhof oder den Spielplatz  mitzunehmen und dort seine „Notdurft“ verrichten zu lassen.

 

Mit Tierliebe und Tierschutz hat das nichts mehr zu tun - im Gegenteil, das fordert den Unmut anderer Bürger geradezu heraus.

 

Also für alle Hundehalter sei es noch einmal gesagt:

Hundekot ist Abfall  - zu dessen Beseitigung der Hundehalter verpflichtet ist.  Die Gefahrenabwehrverordnung  der Gemeinde Osternienburger Land regelt in § 5 Abs. 3, dass Tierhalter derartige Verunreinigungen vermeiden müssen bzw. diese  entfernen müssen.  Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbuße  geahndet werden.

Weitere Informationen

Europäischer Sozialfonds

Logo SA-ELER

Führerscheinprojekt1

 

 

atene.kom

IBSA

Logo WiFi4EU

Führerscheinprojekt2

GBT-Partnerlogos 

 

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung