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Störquelle Lärm

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

1. Benutzen von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

Häufig äußern Beschwerdeführer ihr Unverständnis, dass der Nachbar den ganzen Tag zu Hause verbringt, seinen Rasen mit seinem Motormäher aber erst nach 20.00 Uhr mäht.

Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (das sind reine, allgemeine und besondere Wohngebiete sowie Sondergebiete, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebiete, Gebiete für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten) Rasenmäher (auch sog. lärmarme Geräte) mit Elektro- oder Benzinmotor an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20.00 und 7.00 Uhr im Freien zu benutzen.

Zu den Werktagen gehören die Tage von Montag bis einschließlich Samstag.

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Häckslern jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (mit Ausnahme von Teichpumpen).

 

2. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten mit Umweltkennzeichen

Besonders lärmintensive Gartengeräte mit Umweltzeichen (diese erkennen Sie an einer stilisierten Blume mit einem Kreis aus zwölf Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte) dürfen ebenfalls nicht an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20.00 und 7.00 Uhr im Freien benutzt werden.

Lärmintensive Gartengeräte in diesem Sinn sind Freischneider und Grastrimmer/ Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor sowie um Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor.

 

3. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten ohne Umweltkennzeichen

Tragen die vorgenannten Geräte nicht das Umweltzeichen der EU, gelten folgende (erweiterte) Ruhezeiten:

an Sonn- und Feiertagen

sowie an Werktagen zwischen 7.00 und 9.00 Uhr,

von 13.00 bis 15.00 Uhr und 17.00 bis 7.00 Uhr.

 

4. Achten sie bei dem Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung

Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten wird. Kaufen Sie nur Geräte mit den niedrigsten Schallleistungspegeln.

Soweit möglich, sollten daher in dicht besiedelten Gebieten vorzugsweise Elektrorasenmäher eingesetzt werden.

 

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