Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat Osternienburger Land hat den Vorschlag der Verwaltung zur Umbenennung mehrfach vorkommender Straßennamen nach ausführlicher Diskussion in den Ortschaftsräten und Ausschüssen in der Sitzung am 22. Juni 2011 mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt es bei den bisherigen Straßenbezeichnungen.
Da die Vergabe einer einheitlichen Postleitzahl von der Deutschen Post nur bei Umbenennung der mehrfach vorkommenden Straßennamen erfolgt wäre, bleiben demnach auch weiterhin die bisherigen Postleitzahlen der ehemals selbstständigen Gemeinden bestehen:
Die Postleitzahl 06386 gilt für die Ortsteile: Chörau, Elsnigk, Würflau, Libbesdorf, Rosefeld, Osternienburg, Sibbesdorf, Pißdorf, Micheln, Trebbichau, Klietzen und Reppichau.
Die Postleitzahl 06369 gilt für die Ortsteile: Diebzig, Dornbock, Bobbe, Drosa, Großpaschleben, Frenz, Kleinpaschleben, Mölz, Zabitz, Thurau, Maxdorf, Trinum und Wulfen.
Um die eindeutige Zuordnung der Adressangaben und Postsendungen für das Gebiet der Gemeinde Osternienburger Land zu gewährleisten, ist künftig die Angabe des Ortsteiles notwendig. Wir empfehlen Ihnen daher folgende Adressgestaltung:
Name
Ortsteil
Straße, Hausnummer
06… Osternienburger Land (zutreffende Postleitzahl)
Beispiel 1:
Muster GmbH
OT Elsnigk
Musterstr. 11
06386 Osternienburger Land
Beispiel 2:
Max Muster
OT Wulfen
Musterstraße 22
06369 Osternienburger Land
Die gleiche Empfehlung gilt auch für Geschäftspost (Briefbögen, Visitenkarten etc.) sowie notwendige Mitteilungen für Ihren Schriftwechsel.
Die Gemeindeverwaltung Osternienburger Land nutzt für die Erledigung ihrer Aufgaben zahlreiche Anwendungsprogramme und prüft derzeit die Umstellung der dabei verwendeten Adressdateien. Die neue Schreibweise wird daher je nach Aufwand schrittweise in den nächsten Monaten eingeführt.
gez. Hemmerling
Bürgermeister