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Stellenausschreibung Gemeindearbeiter

Der Bürgermeister

 

Stellenausschreibung

 

Die Gemeinde Osternienburger Land sucht ab 01.12.2014 eine/n

 

Gemeindearbeiter/in

 

Das Arbeitsverhältnis ist kalendermäßig befristet bis 30.11.2016.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 h. Die Tätigkeit wird mit Entgeltgruppe 4 TVöD-VKA vergütet.

 

Aufgabenbereich:

  • Instandhaltungsarbeiten auf Straßen, Wegen und Plätzen, beseitigen von Gefahrenquellen wie z.B. Schlaglöchern, Aufstellen von Verkehrsschildern
  • Straßenreinigung und Winterdienst, Reinigung von Wasserläufen
  • Grünflächenpflege, insbesondere landschaftspflegerische Arbeiten im Bereich der öffentlichen Grünanlagen, des Straßenbegleitgrüns, der Spiel- und Sportplätze, der Friedhöfe und anderer öffentlicher Einrichtungen
  • Bedienung, Wartung und Pflege der Technik des Bauhofes und des Fuhrparks

 

Geforderte Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Straßenwärter/in, im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus oder in einem anderen ähnlich gelagerten Beruf,
  • Eignung für Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
  • Führerschein Klassen C1E,

 

Wir erwarten Fleiß, technisches Verständnis, selbständiges, umsichtiges Arbeiten, körperliche Belastbarkeit und handwerkliches Geschick. Weiterhin sind eine hohe Einsatzbereitschaft und große Flexibilität erforderlich.

 

Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, berufliche Entwicklung, Abschlüsse, Zeugnisse, Befähigungen, Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte schriftlich bis zum 30.09.2014 an

 

Gemeinde Osternienburger Land,

OT Osternienburg

Personalamt,

Rudolf-Breitscheid-Str. 32e,

03686 Osternienburger Land.

 

 

Hinweis:

Bereits vorliegende Initiativbewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Bewerbung nicht älter als 6 Monate ist und ein aktuelles Bewerbungsschreiben fristgemäß eingereicht wird.

Eine Eingangsbestätigung über Bewerbungsunterlagen wird nicht erstellt. Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.

 

 

Weitere Informationen

Europäischer Sozialfonds

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atene.kom

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