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Verhalten auf den Friedhöfen

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Abfallentsorgung und Bestimmungen der Urnengemeinschaftsanlagen

 

Es wurde festgestellt, dass in letzter Zeit vermehrt die Abfallbehälter auf den Friedhöfen der Gemeinde Osternienburger Land auch für die Entsorgung von privatem Hausmüll genutzt werden. Dies ist nicht gestattet. Die Behältnisse dienen ausschließlich der Entsorgung von Friedhofsabfällen.

 

Auf vielen unserer Friedhöfe befinden sich Urnengemeinschaftsanlagen. Diese sind für die anonymen Beisetzungen als Gemeinschaftsanlagen bzw. als Urnengemeinschaftsanlage mit ebenerdigen Namenstafeln gestaltet. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Betreten der Rasen- und Bestattungsfläche nicht gestattet ist. Blumensträuße, Blumenschalen und Trauerflor dürfen weder auf der Rasen- und Bestattungsfläche noch auf den ebenerdigen Namenstafeln abgelegt werden. Das Ablegen von Blumen und Trauerflor ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt. Ablagen außerhalb dieser Flächen, auf der Rasenfläche und der Namensplatte werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

 

Wir bitten um Kenntnisname und künftige Beachtung.

 

gez. Kunz

Sachbearbeiterin Friedhof

                                                                                                                        

 

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