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Kulturförderung 2017

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gewährt Zuwendungen für Projektvorhaben in den Bereichen Kunst und Kultur an Vereine, Zirkel und Einzelpersonen, die sich entsprechend ihrer Zwecksetzung kulturell oder künstlerisch betätigen sowie an kreisangehörige Gemeinden, soweit sie ohne eine Zuwendung Projekte nicht oder nicht im notwendigen Umfang  durchführen können und diese der Bereicherung des kulturellen Lebens im Landkreis Anhalt-Bitterfeld dienen.

 

Anträge zur Kulturförderung für das Jahr 2017 können bereits ab sofort unter folgender Anschrift eingereicht werden:

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Dezernat für Ordnung, Bildung und Kommunales

A 40 / Schulverwaltungs- und Kulturamt

Am Flugplatz 1

06366 Köthen / Anhalt

 

Gemäß Ziffer 8.1 Absatz 1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 31.01.2008 endet die Einreichungsfrist am 01.12.2016.

 

Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie sind unter der angegebenen Anschrift erhältlich. Diese können jedoch auch per Email unter folgenden Adressen angefordert werden: angela.rothe@anhalt-bitterfeld.de oder elke.klemme@anhalt-bitterfeld.de.

Dem Förderantrag sind u. a. folgende Unterlagen beizufügen: eine Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan, eine Kopie der Vereinssatzung, eine Kopie des Eintrages in das Vereinsregister, ein aktueller Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie gültige Kostenangebote bei geplanten Anschaffungen.

Nähere Auskünfte zur Antragstellung können telefonisch unter 03496 – 601813 oder 03496 -601803 eingeholt werden.

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