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Kulturförderung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Meldung aus Einheitsgemeinde Osternienburger Land

Vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel gewährt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld nach Maßgabe der Kultur- und Kunstförderrichtlinie des Landkreises (Beschluss des Kreistages vom 11.05.2017, Beschluss-Nr.: 0158-21/2017) Zuwendungen an Antragsteller zum Zweck der Förderung kultureller sowie künstlerischer Vorhaben und Projekte (Maßnahmen), die ohne die Zuwendung des Landkreises sonst nicht oder nicht in dem erforderlichen und notwendigen Umfang durchführbar wären und an deren Realisierung der Landkreis ein erhebliches Interesse hat. Die geförderten Vorhaben und Projekte müssen der Bereicherung des kulturellen und künstlerischen Lebens im Landkreis dienen.

 

Neu ist, dass die Antragstellung jeweils bis zum 30.9. des laufenden Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr zu erfolgen hat.

Antragstellungen auf Landesförderung für Maßnahmen, die (auch) durch finanzielle Mittel des Landkreises bezuschusst werden sollen, sind grundsätzlich bis zum 30.8. des laufenden Kalenderjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen.

 

Das Antragsformular kann beim zuständigen Fachamt unter folgender Anschrift angefordert werden:

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Dezernat III/Schulverwaltungs- und Kulturamt

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt)

bzw. ist im Internet verfügbar.

 

Für Rückfragen stehen Frau Klemme (Tel.: 03496/60-1803, E-Mail: elke.klemme@anhalt-bitterfeld.de) und Frau Rothe (Tel.: 03496/60-1813, E-Mail: angela.rothe@anhalt-bitterfeld.de) zur Verfügung.

 

Die Anträge sind beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), einzureichen.

 

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